Landesverband

Bericht: Verfassungsschutz nimmt AfD Thüringen ins Visier

| Lesedauer: 2 Minuten
Der Verfassungsschutz will die Thüringer AfD zum Prüffall erklären.

Der Verfassungsschutz will die Thüringer AfD zum Prüffall erklären.

Foto: www.ulrich-roth.com / imago/Ulrich Roth

Die Thüringer-AfD wird zum Prüffall für den Verfassungsschutz. Im Fokus steht, inwieweit sie sich von Rechtsextremismus distanziert.

Berlin.  Der Chef des Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, will den Landesverband der AfD in Thüringen zum „offiziellen Prüffall“ erklären. Das berichtete tagesschau.de am Donnerstagvormittag.

Würde der Landesverband zum Prüffall erklärt werden, wäre das die Vorstufe zum Beobachtungsobjekt. Kramer wolle die Öffentlichkeit noch im Laufe des Tages bei der Vorstellung des aktuellen Berichts seiner Behörde über das Vorhaben informieren, hieß es.

Abgrenzung von Rechtsextremismus im Fokus

Für die zeitlich befristete Prüfung will die Behörde eigens Personal abstellen. Im Fokus stehe, ob und inwieweit sich die AfD faktisch von Rechtsextremismus abgrenzt. Auf Grundlage der Ergebnisse wolle der Thüringer Verfassungsschutz dann entscheiden, ob die Partei auch beobachtet werden muss. Ende August hatte eine Besuchergruppe der AfD-Abgeordneten Alice Weidel während eines Rundgangs in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen mit rechter Hetze provoziert.

Hintergrund seien dem Bericht zufolge mehrere Vorfälle und Entwicklungen in den vergangenen Monaten. Der thüringische AfD-Spitzenfunktionär Björn Höcke hatte beispielsweise die Bundespolizei aufgefordert, ihren Vorgesetzten nicht mehr Folge zu leisten.

Björn Höcke: Personalie hat maßgeblich zur Entscheidung geführt

Die Personalie Höcke hat nach Angaben von tagesschau.de maßgeblich zu der Entscheidung geführt, den Landesverband zu untersuchen. Er sei dem Verfassungsschutz mit Reden aufgefallen. Auch ein Interview mit ihm, das kürzlich in Buchform erschienen ist, würde völkisch-nationalistische Inhalte verbreiten.

Der Verfassungsschutz werde in der Phase der Prüfung ausschließlich öffentlich zugängliches Material zur AfD systematisch sammeln und auswerten. Dazu gehörten Veröffentlichungen des Landesverbandes und Äußerungen von Parteifunktionären, aber auch Veranstaltungen der Partei und ihrer Anhänger. Nachrichtendienstliche Mittel sollten, anders als bei einer Beobachtung, dabei jedoch nicht eingesetzt werden. In den vergangenen Wochen forderten Politiker immer wieder, die AfD durch den Verfassungsschutz zu beobachten. (nqq/epd)