Anders als vorgesehen hat der Bundesrat am Freitag nicht über eine sofortige Streichung des Strafrechtsparagrafen 103 zur Beleidigung ausländischer Staatsvertreter abgestimmt. Die Länderkammer setzte den von Hamburg und den anderen rot-grün regierten Ländern sowie Thüringen eingebrachten Antrag kurzfristig von der Tagesordnung ab. Auf der Grundlage des Paragrafen 103 war der ZDF-Moderator Jan Böhmermann vom türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen eines Schmähgedichts angezeigt worden.
Die Entscheidung war bereits am Mittwochabend gefallen, da sich abzeichnete, dass es für den Antrag wohl keine Mehrheit geben würde, weil sich die Länder Baden-Württemberg und Hessen wegen der unterschiedlichen Haltung in ihren schwarz-grünen Koalitionen enthalten müssen.
Bundeskanzlerin Merkel hatte die Abschaffung angekündigt
Der Paragraf 103 bestraft ausschließlich die Beleidigung ausländischer Staatsvertreter. In den Fokus gerückt war er, nachdem der türkische Staatspräsident Erdogan auf dieser Grundlage Ermittlungen gegen Böhmermann verlangt hatte und die Bundesregierung die dafür nötige Ermächtigung erteilte. Gleichzeitig kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zwar auch die Abschaffung des Paragrafen an, aber erst mit Wirkung zum Jahr 2018. Die Opposition dringt dagegen auf eine sofortige Streichung. (epd)


