Das Land Berlin will mehr Radfahrer auf seinen Straßen, und es hat einen Namen dafür: „Radverkehrsstrategie“. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag spielt dem Senat nun in die Karten.
Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen ein Recht auf vollen Schadensersatz haben – auch wenn sie dabei keinen Helm trugen. Vorausgegangen war eine Klage einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein, die 2011 in die Tür eines parkendes Autos gekracht war, die die Besitzerin unachtsam geöffnet hatte.
Die Radfahrerin erlitt schwere Kopfverletzungen. Im Rahmen der Schadenersatzforderung hatte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein der Physiotherapeutin 2013 eine 20-prozentige Mitschuld angelastet, weil sie ohne Helm unterwegs war. Deshalb sollte sie weniger Schadenersatz erhalten. Dieses Urteil hob der BGH nun auf.
Dies schaffe nun vor allem in Versicherungsfragen Klarheit für die Zukunft, sagte Daniela Augenstein, Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Aber es geht noch um etwas anderes. Der Fall hatte das Szenario einer Helmpflicht heraufbeschworen. Der Senat stellt sich dabei auf die Seite der Bundesregierung. Auf einer Konferenz der Verkehrsminister der Länder 2012 war beschlossen worden, keine Helmpflicht einzuführen.
Helmpflicht keine Lösung
Der Tenor damals: Helme sind gut, aber nicht die Lösung des Problems. Das sorgte auch für Freude beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Dieser fordert seit jeher Wahlfreiheit. Radfahren sei nämlich kein Risikosport, sondern gesunde Bewegung im Alltag, so Sprecherin Stephanie Krone. Dazu kommt: „Die Zahl der Unfälle, bei denen ein Helm das Leben des Fahrers gerettet hätte, sind vergleichsweise gering“, sagte Geschäftsführer Burkhard Stork.
„Wenn ein Lkw falsch abbiegt, hat man in der Regel keine Chance mehr.“ Zudem komme es bei nur 25 Prozent aller Unfälle zu Kopfverletzungen. Das bedeutet natürlich nicht, dass Senat und ADFC das Tragen eines Helmes ablehnen. „Es ist gut und vernünftig, einen Fahrradhelm zu tragen, und wir raten allen, dies zu tun“, sagte Augenstein. Vor allem den „sicherheitsbedürftigen Radfahrern“, also Kindern und vermehrt auch Senioren, wird dies empfohlen.
Im Jahr 2012 trugen insgesamt 13 Prozent der Berliner Radfahrer einen Schutzhelm, im Jahr davor waren es noch elf Prozent. Bei den Elf- bis 16-jährigen stieg die Quote von 19 auf 29 Prozent, bei Kindern zwischen sechs und zehn Jahren von 56 auf 66 Prozent – ein bisheriger Höchststand. Eine Helmpflicht, so Augenstein, konterkariere aber die „Radverkehrsstrategie“. Damit soll 2025 der Anteil der mit dem Rad gefahrenen Strecken im Berliner Straßenverkehr bei 20 Prozent liegen. Derzeit sind es 15 Prozent.
Zahl der Radfahrer hat sich zum Teil verdoppelt
Zudem soll „das Radfahren auch auf längeren Wegen so attraktiv werden, dass sich die durchschnittlich mit dem Rad zurückgelegte Entfernung von 3,7 auf etwa 4,6 Kilometer erhöht.“ Helme passen da nicht rein. Der Senat beruft sich auf Ereignisse in Australien. Vor 20 Jahren wurde dort eine landesweite Helmpflicht angeordnet, was zu einem Einbruch des langjährigen Fahrradbooms führte. Eine Folge: Die Zahl der Kopfverletzungen sank zwar absolut, im Verhältnis zur Zahl der Radfahrer nahm sie hingegen zu.
In Berlin hat sich die Zahl der Radfahrer in den vergangenen Jahren in manchen Bezirken verdoppelt. Statt diese mit einer Helmpflicht schützen zu wollen, muss sich die Sicherheit auf den Straßen verbessern, so der ADFC. Zwar ging die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer zurück (von 15 im Jahr 2012 auf neun im vergangenen Jahr) die Zahl der Verletzten sank um fünf Prozent. „Die Zahlen in Berlin klingen zwar ganz gut, aber nicht im Vergleich mit Ländern wie den Niederlanden oder Dänemark“, so Stork. Nirgendwo sonst auf der Welt sterben so wenige Radfahrer im Straßenverkehr.
Ausbau von Radwegen gefordert
Für Berlin ist es bis dahin noch ein weiter Weg. Da sind die nicht immer als überaus rücksichtsvoll geltenden Autofahrer. Und da ist der laut ADFC nötige Ausbau von auf der Straße integrierten Radfahrstreifen. Der Verband sieht Investitionen in Höhe von rund 17 Millionen Euro als nötig an – der Senat versprach im März aber nur knapp die Hälfte davon.


