Asylbewerber müssen mehr Geld bekommen. Die derzeitigen Leistungen verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssten deshalb in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden, so die Richter. Die Neufassung müsse „unverzüglich“ erfolgen. Bis dahin ordneten die Richter eine Übergangsregelung an. Diese sieht vor, dass die Hilfssätze von etwa 220 Euro pro Monat um ein Drittel auf 336 Euro angehoben werden (Az. 1 BvL 10/10 und 2/11).

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte Zweifel, dass 224 Euro monatlich das Existenzminimum eines Erwachsenen decken und deshalb das Gesetz den Karlsruher Verfassungsrichtern zur Prüfung vorgelegt. Der Erste Senat hatte am 20. Juni 2012 in Karlsruhe mündlich verhandelt. Seit 1993 sind die Beträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht erhöht worden. Während ein Hartz-IV-Empfänger einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat erhält, sind es bei Flüchtlingen etwa 220 Euro. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatten die Karlsruher Richter deutliche Zweifel daran geäußert, ob die Leistungen für Asylbewerber mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sind.

„Gesetzgeber wurde seiner Aufgabe nicht gerecht“

Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, sagte am Mittwoch, das zur Sicherung des Existenzminimums Erforderliche werde „evident verfehlt“. Kirchhof sprach von der staatlichen „Behauptung eines nicht belegten Minderbedarfs“. Es gehe um das Grundrecht der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. „Als Menschenrecht gilt es für alle Personen, also auch für Asylbewerber, in gleichem Maße“, so Kirchhof. Der Gesetzgeber sei seiner Aufgabe nicht gerecht geworden, weil er seit 1993 den Bedarf von Asylbewerbern „weder realitätsgerecht ermittelt noch in der Folgezeit mit Hilfe nachvollziehbarer Methoden neu bewertet“ habe.

Rund 130.000 Asylbewerber und geduldete Ausländer sind derzeit von der Regelung betroffen. Ursprünglich sollten Asylbewerber ab 1993 Naturalleistungen und nur ausnahmsweise Geldzahlungen erhalten. Als das Gutscheinsystem in der Praxis auf Schwierigkeiten stieß, stiegen jedoch die meisten Bundesländer auf Geldleistungen um. Viele der Betroffenen leben schon seit längerer Zeit in Deutschland – wie auch die beiden Kläger in den Ausgangsverfahren: Einer von ihnen, ein Kurde, war 2003 aus dem Irak geflohen. Er wird seither in Deutschland geduldet. Die Klägerin des zweiten Verfahrens, ein elfjähriges Mädchen, wurde sogar in Deutschland geboren. Ihre Mutter war aus Nigeria geflohen. Inzwischen hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für die Bundesregierung erklärte die Staatssekretärin im Bundessozialministerium, Annette Niederfranke, Berlin akzeptiere das Urteil und werde es umsetzen. Der Geschäftsführer der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, Günter Burkhardt, zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden.

Der Deutsche Landkreistag bezifferte die Mehrkosten der Leistungen für Asylbewerber auf bis zu 130 Millionen Euro im Jahr. Landkreistagspräsident Hans Jörg Duppré forderte, dass deshalb „Asylverfahren weiter beschleunigt werden“ müssten. CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl plädierte im Sender N24 dafür, dass künftig „vorzeitiger ausgewiesen oder zur Not auch abgeschoben wird“.

Oppositionspolitiker im Bundestag sowie Nichtregierungsorganisationen begrüßten dagegen das Urteil. SPD-Vizefraktionschefin Christine Lambrecht forderte ein Ende des Sachleistungsprinzips etwa mit Lebensmittelpaketen. Dies sei für Kommunen teurer und schikaniere die Betroffenen. Ähnlich äußerten sich Pro Asyl, die Diakonie und der Paritätische Gesamtverband.

dpa/AFP/alu