Wegen des angestrebten NPD-Verbots hat Berlin alle Verbindungsleute in der Führung der rechtsextremen Partei abgeschaltet. Für ein erfolgreiches Verfahren sei dies eine Grundvoraussetzung, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2003 ergebe, sagte Innensenator Frank Henkel (CDU) am Montag. „Berlin hat hier seine Hausaufgaben bereits gemacht.“ Damals war ein erstes Verbotsverfahren in Karlsruhe wegen der Verbindungsleute in der NPD-Führung gescheitert.

Jedoch will Henkel prinzipiell am Einsatz der Spitzel außerhalb der Führungsebene festhalten. „Wir können auf den Einsatz von V-Leuten nicht grundsätzlich verzichten, weil wir uns nicht auf dem rechten Auge blind machen dürfen.“ Auch andere Unions-Politiker haben dies angekündigt. Teilen der Opposition in Berlin geht das nicht weit genug. Die Linke fordert, sämtliche V-Leute in der gesamten rechten Szene abzuschalten.

Verbotsverfahren ist noch offen

Ob es zu dem neuen NPD-Verbotsanlauf kommt, ist noch lange nicht entschieden. Ein solches Verfahren gilt als kompliziert und juristisch äußerst verzwickt. Einen Verbotsantrag können nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat einreichen. Darüber muss dann das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Beim 2003 gescheiterten ersten Verbotsprozess hatte sich herausgestellt, dass jeder Siebte aus der NPD-Führungsebene, rund 30 von 200 Mitgliedern des Bundesvorstands und der Landesvorstände, im Dienst des Verfassungsschutzes stand. Das Bundesverfassungsgericht urteilte damals, durch die Vielzahl von Informanten sei die „Staatsfreiheit“ nicht mehr gewährleistet. Das heißt, dass nicht mehr eindeutig unterschieden werden konnte, welche Positionen der NPD selbst zuzuschreiben waren und welche von den Honorarkräften des Verfassungsschutzes beeinflusst worden waren.

Nun drängen mehrere Bundesländer erneut auf ein Verbot der NPD. Das Land Berlin macht sich schon länger dafür stark. Die rechtsextreme Partei zeige deutlich verfassungsfeindliche Tendenzen, sagte Henkel. „Wir haben es in meinen Augen mit einer Partei zu tun, von der eine erhebliche Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht.“ Für die Innenminister komme es nun darauf an, alle gesammelten Informationen über die NPD sorgfältig auszuwerten und so einen gerichtsfesten Nachweis für eine Bedrohung zu erbringen.

„Sorgfalt walten lassen“

Kürzlich hatten die Unions-Innenminister angekündigt, auf V-Leute in der Führungsebene der rechtsextremen Partei zu verzichten. Sie wollen einen entsprechenden Beschluss beim Sondertreffen der Innenminister am Donnerstag in Berlin vorlegen. Außer Berlin haben mindestens vier andere Bundesländer – Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg – bereits ihre Spitzel abgeschaltet. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht jedoch weiterhin hohe Hürden für ein NPD-Verbot . Das sagte Friedrichs Sprecher Jens Teschke am Montag in Berlin. „Es geht jetzt darum, dass wir eine nüchterne Bereitschaft haben zur Vernunft und Gründlichkeit und Sorgfalt walten lassen“, sagte Teschke. „Das werden wir auch auf der Sonder-Innenministerkonferenz am Donnerstag so vortragen.“

dpa/BMO