Zwei Abgeordnete der SPD klagen gegen das parlamentarische Sondergremium, das in besonders eiligen oder vertraulichen Fällen über Angelegenheiten des Euro-Rettungsschirms EFSF entscheiden soll. Peter Danckert und Swen Schulz sehen durch die Einsetzung der neunköpfigen Gruppe ihre Rechte als Abgeordnete verletzt. Das Gremium soll am Freitag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen, wie die Nachrichtenagentur dapd am Donnerstag aus Unionskreisen erfuhr.
Einem „Kleinstgremium“ derart wichtige Entscheidungen zu übertragen, sei „nicht gerechtfertigt“, sagte Danckert. Schließlich gehe es bei der Verwendung des Rettungsschirms um Milliarden. Die Neuner-Gruppe sei „nicht repräsentativ“ für das Parlament – im Gegensatz zum Haushaltsausschuss, dem immerhin 41 Abgeordnete angehörten, sagte er. Danckert ist selbst Mitglied im Haushaltsausschuss.
Die Fraktionen sind in dem Sondergremium gemäß der Mehrheitsverhältnisse von Plenum wie auch Haushaltsausschuss vertreten. Die Unions-Fraktion entsendet drei Parlamentarier, FDP und SPD jeweils zwei und Linke und Grüne jeweils einen Abgeordneten.
SPD-Politiker wollen Arbeit des Gremiums blockieren
Zeitgleich mit ihrer Klage gegen das Sondergremium reichten die beiden SPD-Abgeordneten einen Eilantrag ein. Damit wollen sie erreichen, dass die Runde so lange die ihr übertragenen Aufgaben nicht wahrnehmen darf, bis das Verfassungsgericht grundsätzlich entscheidet. Die neun Mitglieder des Sondergremiums waren am Mittwoch vom Bundestag gewählt worden.
Im Eilantrag heißt es, die Einsetzung der Gruppe verletze das Recht von Schulz und Danckert, „an der Arbeit des Bundestages mit gleichen Rechten und Pflichten teilzunehmen“. Zur Begründung ihres Anliegens verweisen die beiden Sozialdemokraten auch auf eine Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.
Sondergremium soll Mitsprache sichern
Darin heißt es, die Übertragung der Entscheidungsbefugnis des Bundestagsplenums auf das Sondergremium sei „problematisch“ und verhindere die „garantierte Beteiligung aller Abgeordneten am parlamentarischen Willensbildungsprozess“. Es sei „fraglich“, dass das entsprechende Gesetz einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalte.
Das Sondergremium wurde eingerichtet, um das neue Mitspracherecht des Bundestags bei der Verwendung des EFSF zu sichern. Laut Gesetz folgt die Parlamentsbeteiligung einem mehrstufigen Verfahren: Je nach Bedeutung, Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit einer Entscheidung müssen der Bundestag, der Haushaltsausschuss oder das Sondergremium die Pläne absegnen.
dapd


