Die neue Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich mit ihren Plänen für eine Reform der Jobcenter durchgesetzt. Zehn der 16 Länder hätten für ihren Vorschlag gestimmt, nach dem die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen zwar formal aufgelöst werden sollen, aber eine enge Kooperation auf freiwilliger Basis zulässig ist, sagte die CDU-Politikerin gestern nach einer Sondersitzung mit den Arbeits- und Sozialministern der Länder in Berlin.
Nun könne an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet werden, sagte von der Leyen. Dieser solle Ende des ersten Quartals 2010 vorliegen. Für ihren Vorschlag stimmten ihren Angaben zufolge die unionsgeführten Länder, lediglich Mecklenburg-Vorpommern enthielt sich. Fünf Länder stimmten dagegen.
Damit sei der Stillstand beendet, sagte die Ministerin. In den vergangenen zwei Jahren sei keine Lösung gefunden worden. Dagegen sprach sich die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) für eine Verfassungsänderung aus. Ansonsten könne man einer Reform nicht zustimmen, sagte sie.
Der Deutsche Städtetag appellierte indes an Bund und Länder, sich doch noch auf eine Verfassungsänderung zu verständigen, damit die Jobcenter von Kommunen und Arbeitsagenturen ihre Arbeit fortsetzen können. Der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Stephan Articus, sagte: „Die Städte befürchten große Probleme, wenn Kommunen und Arbeitsagenturen ihre Aufgaben getrennt erfüllen müssen. Gerade angesichts der wirtschaftlichen Lage und des zu erwartenden Anstiegs der Langzeitarbeitslosigkeit sollten funktionierende gemeinsame Strukturen nicht aufgegeben werden.“
Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, sagte gestern, die Politik solle nicht vergessen, dass der Verwaltungsumbau Zeit brauche und „allmählich immer mehr gute Vermittler abspringen, weil sie die Unsicherheit über ihre eigene Zukunft nicht aushalten“. Bis Ende dieses Jahres sollte endlich Klarheit herrschen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2007 klar getrennte Zuständigkeiten und eine Neuorganisation der Jobcenter bis Ende 2010 verlangt. Bislang hatten sich die Länder gegen freiwillige Kooperation gesträubt. Sie hatten sich mit dem früheren Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) im vergangenen Jahr darauf geeinigt, die Jobcenter durch eine Grundgesetzänderung zu erhalten. Das Vorhaben war aber am Veto der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert.
Die bisherige Regelung sah vor, dass die Arbeitsagenturen vor Ort und den Kommunen zusammen eine Arbeitsgemeinschaft bilden. Das sei sozusagen ein Zwang zur Zusammenarbeit, den es nicht geben dürfe, hatte das Bundesverfassungsgericht erklärt.
Von der Leyens Pläne verstoßen aber nach Auffassung von Verfassungsrechtlern gegen das Grundgesetz. Obwohl das Verfassungsrecht die Trennung der Verwaltungszuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen fordere, könne die Bundesagentur für Arbeit auch nach den neuen Plänen in die Verwaltungskompetenzen von Ländern und Kommunen eingreifen, hieß es in am Wochenende veröffentlichten Stellungnahmen.


