Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) will rechtsextreme Einflüsse auch im Bereich der Tagesmütter unterbinden. Sie hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, den neuen Erlass des Sozialministeriums für Kindertagesstätten auch im Bereich der Kindertagespflege anzuwenden. Hintergrund dafür ist, dass nicht das Landesjugendamt, sondern die kommunalen Jugendämter die Erlaubnis für die Tätigkeit von Tagesmüttern erteilen.

Dem Erlass zufolge müssen Kita-Träger in Mecklenburg-Vorpommern ab August nachweisen, dass sie und ihre Mitarbeiter auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das Ministerium will so vermeiden, dass Rechtsextremisten Einfluss auf die Kinder bekommen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit rund 1100 Kitas und 1600 Tagesmütter.

Der Erlass gilt nach Angaben des Sozialministeriums für alle neuen Anträge für eine Kita-Trägerschaft. Die bestehenden Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern sind davon ausgenommen. Damit wird der Erlass immer dann wirksam, wenn es zu einem Trägerwechsel kommt. Die bereits anerkannten Träger wie Mitglieder der Wohlfahrtsverbände müssen dagegen eine Selbsterklärung abgeben, wonach sie Sorge dafür tragen, dass die Erzieherinnen auf dem Boden der Verfassung stehen. Bei den freien Trägern erfordert der Erlass zudem persönliche Erklärungen der Mitarbeiter.

EPD/jw