„Ich war nicht 'Beifahrer' der Bischöfin Margot Käßmann in der Nacht vom 20. auf den 21. Februar 2010“: Mit einer eidesstaatlichen Versicherung ist Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) Behauptungen entgegengetreten, er habe während der Alkoholfahrt der inzwischen zurückgetretenen Bischöfin Margot Käßmann in Hannover auf dem Beifahrersitz gesessen. Das berichtet die "Bild"-Zeitung. Der Hamburger Rechtsanwalt und Blogger Joachim Steinhöfel hatte dies in seinem Blog behauptet.
Die eidesstattliche Versicherung datiert vom 31. März 2010 und ist einem Antrag auf einstweilige Verfügung vom 1. April beigefügt, mit der Steinhöfel die Behauptung verboten wird, Schröder sei Käßmanns Beifahrer gewesen. Das Gericht gab dem Antrag noch am selben Tag statt und setzte den Streitwert auf 25.000 Euro fest.
Bereits zuvor hatte Schröder Steinhöfel abgemahnt und ihn aufgefordert, die genannten Äußerungen zu unterlassen. Schröders Anwalt Michael Nesselhauf sagte dem Nachrichtenmagazin „Focus“, die Behauptungen seien „frei erfunden“. Steinhöfel hingegen sagte dem Nachrichtenmagazin, dass er zwei unabhängige Quellen habe und die von Schröders Anwalt geforderte Erklärung nicht unterzeichnen wolle.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erklärte am Wochenende auf „Focus“-Anfrage: „Frau Dr. Käßmann sieht keine Veranlassung, sich über das bisher Gesagte hinaus zu den Ereignissen des 20. Februar zu äußern.“ Sie sehe auch keine Veranlassung, gegen die diversen Spekulationen vorzugehen, „die in bunter Vielfalt in den Internetblogs kursieren“.
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