Das Bundesverfassungsgericht hat das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg gebilligt. Die bundesweit einzigartige Regelung zum Schutz der Jugend sei rechtens, entschied das Gericht. Das Gesetz untersagt den Verkauf alkoholischer Getränke, zum Beispiel in Läden, Tankstellen oder Bahnhöfen, in der Zeit von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgen.
Das Verbot soll dem Gericht zufolge die während der Nachtzeit unter Alkoholeinfluss begangenen Straftaten bekämpfen und Gesundheitsgefahren begegnen. Weil es sich hierbei um „um wichtige Gemeinwohlbelange“ handele, müsse der Kläger den Eingriff in seine Handlungsfreiheit hinnehmen.
Allerdings verwiesen die Richter darauf, dass es dem Kläger ja freigestellt sei, Alkohol vorab einzukaufen oder während der Sperrzeit dem „Genuss dieser Getränke“ in Gaststätten nachzugehen.
AFP/jw





