Mechthild Dyckmans (FDP), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, fordert härtere Strafen für Händler, die Alkohol an Minderjährige verkaufen.

„Wir müssen mehr darauf achten, dass der Bußgeldrahmen für Händler stärker ausgeschöpft wird“, sagte Dyckmans der „Rheinischen Post“.

„Das ist kein Kavaliersdelikt.“ Da würden vielleicht 300 Euro als Bußgeld erhoben, sagte sie. „Die Obergrenze liegt aber bei 50.000 Euro.“

Beunruhigen würde Dyckmans, „dass das Rauschtrinken schon bei den unter 16-Jährigen verbreitet ist, obwohl sie eigentlich gar nicht an Alkohol herankommen dürften.“ Daher kündigte sie eine neue Taktik an im Kampf gegen das Komasaufen bei Jugendlichen.

„Die bisherigen Maßnahmen haben nicht so gewirkt, wie wir uns das gewünscht haben.“ Der Jugendschutz müsste besser durchgesetzt werden. Dafür müssten die Kontrollen verstärkt werden.

Zudem brauche man einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass Jugendliche nicht an Alkohol herankommen dürfen.

„Das gilt auch, wenn es in der Kassenschlange mal länger dauert, weil Ausweise kontrolliert werden. In solchen Situationen braucht die Kassiererin auch Unterstützung von den Kunden“, sagte Dyckmans.

EPD/KNA/bg