Vor einem Spitzentreffen zum Datenschutz hat der Vorsitzende der Gewerkschaft Ver.di, Frank Bsirske, eine gesetzliche Regelung gegen die Ausspähung von Beschäftigten gefordert. Im ARD-„Morgenmagazin“ sagte er: „Wenn man ein grundsätzliches Verbot vorsieht und in gezielten Fällen, die man definiert, Ausnahmen zulässt, dann ist der Rechtsbereich übersichtlich.“ Eine auf alle Beschäftigten eines Unternehmens angewandte Rasterfahndung sollte aber ausgeschlossen sein, forderte Bsirske.
Dies gebe auch Unternehmen, die sich rechtstreu verhalten wollten, eine Rechtssicherheit. „Das fordern der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, und ich denke, Herr Schäuble sollte sich das zu eigen machen.“ Schäuble hält ein gesetzliches Verbot eines Datenabgleichs für überzogen.
Auch die FDP sprach sich für ein einheitliches Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer aus. Der Innenexperte Max Stadler sagte im Sender NDR Info, es bestehe Handlungsbedarf noch in dieser Legislaturperiode. „Da wir jetzt laufend überrascht wurden, in renommierten Unternehmen noch dazu, ist der Gesetzgeber am Zug, der in einem übersichtlichen, einheitlichen Arbeitnehmer- Datenschutzgesetz die Spielregeln neu definieren soll.“
Unterstützt werden seine Forderung vom DGB-Vorsitzenden Michael Sommer. Ein Arbeitnehmer- Datenschutzgesetz sei dringend erforderlich, sagte der Sommer im RBB-Inforadio. Es müsse „auf jeden Fall ein generelles Verbot der Überwachung von Arbeitnehmern drin stehen“, und für Ausnahmefälle müssen es klare Bedingungen geben“, sagte Sommer mit Blick auf das Spitzengespräch über Arbeitnehmer- Datenschutz bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU).
„Wenn ein konkreter Korruptionsverdacht besteht, dann hat man die Staatsanwaltschaft und die Polizei einzuschalten und nicht selber Staatsanwalt und Polizist zu spielen“, betonte der DGB-Chef. Das Gesetz müsse auch für die Arbeitgeber Sicherheit schaffen, „was sie dürfen und was nicht dürfen. Aber vor allen Dingen für die Arbeitnehmer, was der Arbeitgeber auf gar keinen Fall darf.“
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, Arbeitminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wollen am Vormittag in einem Spitzengespräch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern über spezielle Datenschutzregelungen diskutieren. Handlungsbedarf noch in dieser Legislaturperiode sieht auch die FDP.
Die Unternehmen dürften nicht mehr Rechte gegenüber ihren Angestellten haben als Staatsanwälte gegenüber Verdächtigen haben, sagte der FDP-Innenexperte Max Stadler im NDR. Stadler warf Schäuble Tatenlosigkeit vor. Ankündigungen des Innenministers seien bis jetzt keine Taten gefolgt.
Schäuble hatte in einem Zeitungsinterview ein generelles Verbot des Datenabgleichs zur Korruptionsbekämpfung abgelehnt. Gerade in Großunternehmen bestehe die Gefahr von Korruption. Es sei Pflicht der Konzernvorstände, dagegen vorzugehen.
Reuters/SP/dpa/lk





