Die hessischen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester sind mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied der hessische Staatsgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Die Entscheidung fiel denkbar knapp mit sechs zu fünf Richterstimmen.
Gegen das von der CDU-Landesregierung eingeführte Studiengebührengesetz hatte es eine vom Deutschen Gewerkschaftsbund unterstützte Massenklage von mehr als 71.000 hessischen Bürgern gegeben. Zudem hatten die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen eine Normenkontrollklage eingereicht.
Die Studiengebührengegner beriefen sich bei ihrer Klage auf Artikel 59 der Landesverfassung. Dieser besagt, dass jegliche Schulbesuche in Hessen unentgeltlich sein sollen. Wenn es die wirtschaftliche Situation der Schüler gestattet, ist ein „angemessenes Schulgeld“ laut der Verfassung allerdings zulässig.
Die CDU hatte die Studienbeiträge im Oktober 2006 mit ihrer damals noch absoluten Mehrheit im Landtag beschlossen. Die Landesregierung hielt die Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für notwendig, um die Studienbedingungen an den Hochschulen verbessern zu können.
Die Abschaffung der Studiengebühren auf politischem Wege war in der vergangenen Woche vorerst gescheitert, weil ein mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken im Landtag verabschiedetes Gesetz einen Formfehler aufweist. Das Gesetz soll nun am 17. Juni in einer Sondersitzung des Parlaments endgültig beschlossen werden.
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