Das Europaparlament hat den umstrittenen Gesetzesentwurf über den Umgang mit illegalen Einwanderern verabschiedet. Die Parlamentarier stimmten am Mittwoch in Straßburg mehrheitlich für die „Rückführungsrichtlinie“, in der eine Abschiebehaft von sechs Monaten, in Ausnahmefällen von bis zu 18 Monaten vorgesehen ist. Ferner gelten ein Wiedereinreiseverbot von fünf Jahren und Mindeststandards für die Abschiebeverfahren. Jeder EU-Staat kann aber für sich entscheiden, ob liberalere Vorschriften ausreichen. Die Parlamentarier sehen im Gesetz einen wichtigen Schritt.

„Illegale Arbeiter sind die Sklaven des 21. Jahrhunderts und den Arbeitgebern hilflos ausgeliefert. Dieses Sklaventum müssen wir beenden“, sagte der EU-Abgeordnete Manfred Weber (CSU). Die Richtlinie befreie Menschen aus der Illegalität, weil die Staaten gezwungen seien, den Aufenthalt entweder zu legalisieren oder konsequent abzuschieben, erklärte der Berichterstatter für das Vorhaben.

Amnesty International kritisierte die „exzessiven Haftdauer“ der beschlossenen Richtlinie, Linke und Teile der Sozialdemokraten hatten bis zuletzt eine Begrenzung auf höchstens drei Monate gefordert. Sie hatten außerdem einen Passus über die Inhaftierung von Minderjährigen kritisiert und weitergehende Schutzmaßnahmen bei der Ausweisung unbegleiteter Kinder in Transitländer verlangt.

Lotterieverfahren EU-Asylrecht


Mit diesem Text wird eine über zweijährige Diskussion innerhalb der Union beendet. Das neue Gesetz wird voraussichtlich in zwei Jahren in Kraft treten. Bisher entschied jeder Mitgliedsstaat selbst über die Abschiebehaft. Ein einheitliches Verfahren wurde von allen Parteien, Politikern wie Menschenrechtsorganisationen gefordert. Die Asylverfahren in der EU gleichen bislang einem Lotteriespiel. Iraker in Schweden werden fast immer als Asylbewerber anerkannt, in Griechenland praktisch nie. Tschetschenen geht es ähnlich, je nachdem, ob sie in Österreich (hohe Anerkennungsquoten) oder in der Slowakei (fast keine Anerkennung) Zuflucht suchen.

Nach Schätzungen der EU-Kommission halten sich bis zu acht Millionen Menschen illegal in Europa auf, das Parlament geht gar von zehn Millionen aus. Die meisten sind legal eingereist, etwa mit Touristenvisum, und anschließend einfach geblieben. In der ersten Jahreshälfte 2007 wurden über 200.000 festgenommen, weniger als 90.000 wurden ausgewiesen. Häufig gibt es Probleme mit den Herkunftsländern, die eine Rücknahme verweigern.

Geplante große Asylrechtsreform

Die neue Richtlinie steht im Zusammenhang mit weiteren geplanten Reformen der EU zum Asylrecht. Die EU-Kommission will dabei grundlegende Bestimmungen ändern. Kritiker werfen der EU eine zunehmende Wagenburgementalität gegenüber Asylsuchenden vor. Am Dienstag wehrte sich Innenkommissar Jacques Barrot gegen solche Vorwürfe. „Wir wollen keine Festung Europa, sondern ein offenes Europa“, sagte er in Straßburg. Dort hatte er zuvor mehrere Grundsatzdokumente über die künftige Migrations- und Asylpolitik vorgestellt. Für die geplante Harmonisierung des Asylrechts der 27 EU-Mitgliedstaaten sollen nicht nur neue Gesetze geschaffen, sondern auch die bestehenden reformiert werden, so Barrot.

Mit Missständen aufräumen

Ein von der EU-Kommission am gleichen Tag beschlossenes Dokument kündigt konkrete Gesetzesvorschläge für das zweite Halbjahr an. Lange Verhandlungen der EU-Innenminister und des Europaparlaments werden folgen. Kritiker der bisherigen Einwanderungs- und Asylpolitik wird freuen, dass die EU-Kommission eine Reihe von Missständen im gegenwärtigen System einräumt. In dem Dokument gibt sie sogar zu, dass in einzelnen Fällen die gegen illegale Einwanderer errichteten Hürden Asylbewerber daran hindern könnten, in der EU Schutz zu erhalten. Kommissar Barrot rief daher die EU auf, beim Asyl ihrer humanitären Tradition gerecht zu werden.

Auf den Prüfstand kommt mit den neuen Vorschlägen etwa das „Dublin-System“, mit dem die EU-Staaten klären, welcher unter ihnen für ein Asylverfahren zuständig ist.


Kirchen, das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sowie Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen kritisieren das System schon lange. Es beachte zu wenig humanitäre Aspekte, trenne zu häufig Familien und berücksichtige das Kindeswohl nicht ausreichend. Die EU-Kommission kündigt nun an, das System zu verändern, damit es wirksamer arbeiten könne.

Neue Aufnahmebedingungen

Deshalb will die Brüsseler Behörde auch Vorschläge für einheitlichere Standards bei der Asylgewährung machen. Geändert werden sollen sowohl die EU-Regeln für die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber, die Asylverfahrens-Regeln wie auch schließlich die Bestimmungen darüber, wer als Flüchtling oder Schutzbedürftiger anerkannt wird. Daneben soll ein neues EU-Büro für Asylfragen den Mitgliedstaaten zur Seite stehen. Es soll nach den Kommissions-Vorschlägen etwa Informationen über die Herkunftsländer bieten oder bei der Ausbildung der Beamten helfen.

Hilfen für religiöse Minderheiten

Auch Nicht-EU-Staaten, die große Zahlen an Flüchtlingen aufnehmen, solle man künftig besser helfen, schlägt die EU-Kommission weiter vor. Sie plädiert für ein Programm, mit dem Flüchtlinge, die in diesen Ländern keine Perspektive haben, in die EU geholt werden können. So geht es etwa Flüchtlingen religiöser Minderheiten aus dem Irak, deren Zukunft in den Nachbarländern ungewiss ist. Gäbe es das nun vorgeschlagene Programm schon, wäre die jüngste Initiative von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für christliche Irak-Flüchtlinge rascher umzusetzen. So wird darüber im Herbst weiter beraten.

Chancen für gründliche Reformen gibt es, weil sich die Voraussetzungen inzwischen verändert haben: Als die geltenden EU-Asyl-Regeln verabschiedet wurden, war Einstimmigkeit im EU-Ministerrat erforderlich; das Europaparlament wurde nur angehört. Mehr als eine Einigung auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner war da nicht möglich.

dpa/kna/neli