Der November bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher einige Änderungen. Wer sein Deutschlandticket behalten möchte, muss einer Preiserhöhung zustimmen. Für viele Autofahrerinnen und Autofahrer endet zudem die Frist, um ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. Auch bei Kleinkrediten und der Lohnsteuer gibt es Handlungsbedarf. Ein Überblick.
Deutschlandticket: Bis Ende November zustimmen
Das Deutschlandticket wird zum 1. Januar 2027 teurer. Statt bislang 63 Euro kostet es dann 66,80 Euro im Monat. Wer das Abo bei der Deutschen Bahn abgeschlossen hat und es im kommenden Jahr weiter nutzen möchte, muss der Preiserhöhung und ergänzenden Tarifbedingungen bis zum 30. November zustimmen.
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Das geht über das Abo-Portal auf bahn.de oder über die App DB Navigator. Wer nicht rechtzeitig reagiert, dessen Abo endet nach Angaben der Bahn zum 31. Dezember 2026. Eine Ausnahme gilt für Abos, die ab dem 15. Oktober 2026 abgeschlossen wurden: Hier ist keine gesonderte Zustimmung erforderlich. Bei anderen Anbietern sollten Kundinnen und Kunden prüfen, welche Regeln für ihr Abo gelten.
Kfz-Versicherung: Diese Kündigungsfrist gilt
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte den 30. November im Blick behalten. Viele Verträge laufen zum Jahresende aus und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Für diese Versicherungen ist der 30. November damit der letzte reguläre Kündigungstermin.
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Ein Vergleich kann sich lohnen: Nach Angaben der Verbraucherorganisation Finanztip werben viele Versicherer im Herbst mit günstigeren Tarifen um Neukunden. Wer ein passendes Angebot findet, kann durch einen Wechsel unter Umständen Geld sparen. Vor der Kündigung sollten Autofahrerinnen und Autofahrer allerdings nicht nur den Preis, sondern auch die enthaltenen Leistungen und Selbstbeteiligungen vergleichen. Bei abweichenden Vertragslaufzeiten oder besonderen Kündigungsrechten können andere Fristen gelten.
Kleinkredite: Neue Regeln für „Buy now, pay later“
Ab dem 20. November gelten neue Verbraucherschutzregeln für Kreditverträge. Sie betreffen unter anderem Kleinkredite bis 200 Euro sowie sogenannte „Buy now, pay later“-Angebote, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher Waren zunächst kaufen und erst später bezahlen. Künftig müssen solche Kreditangebote stärker reguliert werden.
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Dazu gehören erweiterte Informationspflichten: Anbieter müssen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss verständlicher über Kosten, Laufzeiten und Risiken informieren. Auch die Kreditwürdigkeitsprüfung wird auf weitere Kreditarten ausgeweitet. Bislang waren bestimmte Kleinkredite und kurzfristige Zahlungsaufschübe von wesentlichen Vorgaben ausgenommen. Die neuen Regeln sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor finanzieller Überforderung schützen. Wer einen Ratenkauf oder eine Null-Prozent-Finanzierung nutzen möchte, sollte dennoch genau prüfen, welche Verpflichtungen daraus entstehen.
Lohnsteuerfreibetrag: Antrag bis zum 30. November stellen
Wer 2026 hohe berufliche Ausgaben hatte, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen noch bis zum 30. November einen Lohnsteuerfreibetrag für das laufende Jahr sichern. Dafür ist beim Finanzamt ein „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ erforderlich. Der Vorteil: Berücksichtigungsfähige Ausgaben werden bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Beschäftigte haben dadurch mehr Netto vom Brutto und müssen nicht erst auf eine mögliche Steuererstattung nach der Steuererklärung warten. Die Steuerersparnis selbst fällt dadurch allerdings nicht höher aus – das Geld steht lediglich früher zur Verfügung.
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Für die meisten Aufwendungen müssen die berücksichtigungsfähigen Kosten grundsätzlich mehr als 600 Euro übersteigen. Bei Werbungskosten wird zuvor der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1230 Euro abgezogen. Wer ausschließlich Werbungskosten geltend macht, muss deshalb insgesamt auf mehr als 1830 Euro kommen. Für bestimmte andere Aufwendungen gelten Ausnahmen. Der Antrag kann über das Online-Finanzamt Elster oder beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Wer einen Freibetrag eintragen lässt, muss in der Regel im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben.
mit dpa






