Wer zu schnell fährt oder sich ein anderes Verkehrsvergehen leistet, kann dafür Punkte in Flensburg kassieren. Manche versuchen, die Folgen zu umgehen, indem sie die Punkte gegen Geld auf eine andere Person übertragen. Doch dieser Handel bleibt verboten: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die entsprechende Regelung im Straßenverkehrsgesetz abgelehnt.

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Wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, konnte die Beschwerde nicht hinreichend darlegen, inwiefern die Gesetzesänderung Grundrechte verletze. Auch sei nicht ausreichend begründet worden, weshalb mögliche Bußgelder von bis zu 30.000 Euro unangemessen sein sollten.
Warum der Punktehandel verboten wurde
Die Regelung gilt seit Juli 2026. Sie soll verhindern, dass Verkehrssünder ihre Punkte auf unbeteiligte Personen abwälzen und so einer Bestrafung entgehen. Das Bundesverfassungsgericht begründete die Gesetzesänderung mit der in der Praxis verbreiteten falschen Selbst- oder Fremdbezichtigung bei der Vergabe von Punkten.
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Zuvor war es nach Angaben des ADAC häufig üblich, dass Menschen Punkte an Personen aus ihrem privaten Umfeld weitergaben. Daneben vermittelten gewerbliche Agenturen gegen Bezahlung sogenannte Strohmänner, die die Punkte übernahmen. Der ADAC hatte bereits vor der Gesetzesänderung gefordert, diese Möglichkeit zu schließen und den gewerblichen Handel mit Punkten zu unterbinden.
Viele Autofahrer kannten den gewerblichen Handel
Wie verbreitet das Modell war, zeigt eine ADAC-Umfrage aus dem Jahr 2025: Demnach kannten 43 Prozent der befragten Autofahrer, die Eintragungen im Flensburger Register hatten, den gewerblichen Punktehandel.
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Mit der neuen Regelung drohen bei einem Verstoß Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Mit der Entscheidung aus Karlsruhe bleibt das Verbot bestehen.
Mit AFP






