Einen Marathon in 3:27:58 Stunden zu absolvieren, ist eine Leistung, mit der Hobbyläufer gerne prahlen. Ein Angestellter einer niederländischen Firma hätte diese Zeit jedoch wohl am liebsten unter den Tisch gekehrt, denn seine Teilnahme am Rotterdam-Marathon brachte ihm eine Menge Ärger ein. Er wurde fristlos entlassen – aber bekam nun vor Gericht recht.

Fristlose Kündigung: Gericht sieht keinen Grund für Entlassung des kranken Mitarbeiters

Denn das Berufungsgericht in Den Haag verurteilte das Online-Reiseunternehmen Prijsvrij zu einer Zahlung von knapp 50.000 Euro sowie weiteren gesetzlichen Zahlungen – zusammen knapp 60.000 Euro. Wie bereits das Rotterdamer Bezirksgericht geurteilt hatte, gab es keinen Grund, den Mann fristlos zu entlassen. Und das, obwohl der an Myasthenia gravis erkrankte Mitarbeiter, längere Zeit krankgeschrieben war – und sich währenddessen sportlich sehr aktiv zeigte.

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Die Geschichte beginnt im Juli 2024, als der Mann von dem Dienstleister einen einjährigen Arbeitsvertrag erhält. Im Dezember desselben Jahres wird dann die Autoimmunerkrankung bei ihm diagnostiziert, die die willkürliche Muskulatur schwächt und sich häufig zuerst an den Augen äußert, beispielsweise durch hängende Augenlider oder verschwommenes und doppeltes Sehen. Er lässt sich wegen der Sehprobleme krankschreiben. Als der Betroffene dann im Januar 2025 einen Betriebsarzt aufsucht, teilt er diesem mit, dass er viermal in der Woche ein Lauftraining absolviert. Der Arzt notiert diese Information.

Ein erster Versuch der Firma, die Lohnzahlung auszusetzen, schlägt fehl. Also engagiert Prijsvrij im März einen Privatdetektiv. Dieser beobachtet den Angestellten dabei, wie er einkaufen geht oder mit dem Auto fährt. Doch erst die Marathonteilnahme bringt das Fass zum Überlaufen. Der Erkrankte erhält die fristlose Kündigung, weil er das Unternehmen über seinen Gesundheitszustand getäuscht habe.

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Krankgeschrieben und Sport: Gerichte urteilen unterschiedlich

Dem widersprachen die Richter nun aber. Zwar sei ein Marathon – und dazu mit einer überdurchschnittlichen Zeit – ein Grund für jeden Arbeitgeber eines erkrankten Mitarbeiters, stutzig zu werden. Doch sei dies aufgrund des Gesprächs mit dem Betriebsarzt bereits bekannt gewesen. Zudem bezeichnete das Gericht die Überwachung durch eine Detektei als „unverhältnismäßige Maßnahme“ und schweren Eingriff in das Privat- und Familienleben des Angestellten.

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Trotz dieses Urteils sollten krankgeschriebene Mitarbeiter aber bei sportlichen Aktivitäten mit Bedacht vorgehen. In einem ähnlichen Fall, den das Bezirksgericht Tilburg verhandelt hatte, hatte eine Teilzeitverkäuferin mit Pfeifferschem Drüsenfieber ihrem Vorgesetzten mitgeteilt, dass sie bereits bei geringer Anstrengung ermüde und deshalb den Großteil des Tages schlafe. Wenige Tage nach dieser Nachricht nahm sie an einem Fitness-Wettbewerb teil. Der Einspruch gegen ihre fristlose Kündigung wurde abgelehnt. Da half auch ihr Argument nicht, dass Bewegung ja gesund sei.