Ausgerechnet an seinem 71. Geburtstag beendet Papst Leo XIV. die Sparpolitik seines Vorgängers Franziskus. Die während der Corona-Pandemie eingeführten Gehaltskürzungen für Kardinäle und andere hochrangige Vertreter des Vatikans werden nun aufgehoben. Für die Kardinäle bedeutet das eine Rückkehr zum früheren Gehaltsniveau – ihre Bezüge steigen damit um zehn Prozent.

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Mit einem am Montag veröffentlichten „Motu proprio“, einem päpstlichen Erlass aus eigener Initiative, setzte Leo XIV. die entsprechenden Regelungen seines Vorgängers rückwirkend zum 1. September 2026 außer Kraft. Franziskus hatte die Kürzungen im März 2021 angesichts der finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie verfügt. Die damaligen Maßnahmen seien angesichts der „außergewöhnlichen Herausforderung der Pandemie“ notwendig gewesen, schrieb Leo XIV., der am Montag seinen 71. Geburtstag gefeiert hat. Nun könnten sie aufgehoben werden, „in der Gewissheit“, dass die Institutionen des Heiligen Stuhls und des Staates der Vatikanstadt die wirtschaftliche Nachhaltigkeit mit anderen Mitteln sichern würden.
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Franziskus hatte 2021 auf die angespannte Finanzlage des Vatikans reagiert. Die Pandemie hatte das bereits bestehende Defizit des kleinsten Staates der Welt weiter verschärft. Besonders schwer wogen die Einnahmeausfälle der Vatikanischen Museen, die über längere Zeit für Besucher geschlossen waren. Um drastischere Maßnahmen wie Entlassungen zu vermeiden, ordnete Franziskus Einsparungen bei den Personalkosten an. Die Gehälter der Kurienkardinäle wurden um zehn Prozent gekürzt.
Auch Präfekten und Sekretäre der Dikasterien waren betroffen. Für Kleriker und Ordensleute in der Kurie wurde eine pauschale Kürzung um drei Prozent eingeführt. Zudem wurden die automatischen zweijährlichen Gehaltserhöhungen ausgesetzt. Diese Regelung bleibt auch unter Leo XIV. bestehen. Auch die während der Sparphase eingefrorenen Dienstalterszulagen werden nicht rückwirkend ausgezahlt. Nach Rücksprache mit dem Wirtschaftssekretariat sah Leo die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Maßnahmen als gegeben an.
Die Regelung trat mit der Veröffentlichung im vatikanischen Amtsblatt „L‘Osservatore Romano“ unmittelbar in Kraft. Ein „Motu proprio“ bedeutet wörtlich „aus eigenem Antrieb“. Es bezeichnet einen Erlass, den ein Papst aus eigener Initiative erlässt und der unmittelbar rechtliche Wirkung entfaltet.
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Glückwünsche aus der ganzen Welt trafen am Montag für das katholische Kirchenoberhaupt ein. Seinen 71. Geburtstag beging der Pontifex mit einem Termin, der zugleich ein politisches und ökologisches Signal setzt. Erstmals besuchte das Kirchenoberhaupt persönlich die Vatikanische Apostolische Bibliothek, um dort eine Ausstellung über Wasser zu eröffnen. Die Schau bildet den Auftakt zu einer auf fünf Jahre angelegten Ausstellungsreihe mit dem Titel „Katastrophe und Wunder“.
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