Das Fahren mit E-Scootern ist trotz der in den vergangenen Jahren zunehmend klaren gesetzlichen Regelungen mit erheblichen Risiken verbunden. Eine aktuelle Studie, die Unfalldaten aus Großbritannien ausgewertet hat, verdeutlicht die gesundheitlichen Gefahren für das Fahren mit E-Scootern. Demnach besteht bei E-Scooter-Fahrern ein deutlich höheres Risiko für Schädel-Hirn-Traumata als bei Motorradfahrern.

Traumatische Hirnverletzungen: E-Scooter-Fahrer häufiger betroffen

Ein Forschungsteam unter der Leitung des Traumatologen Dr. David Bodansky hat umfangreiche Daten des britischen nationalen Traumaregisters (National Major Trauma Registry) ausgewertet. Die Analyse umfasste 15.247 Patienten mit mittelschweren bis schweren traumatischen Verletzungen, die zwischen 2020 und 2022 in 18 Städten Englands und Wales erfasst wurden. Unter den Betroffenen befanden sich 580 E-Scooter-Fahrer, 7027 Motorradfahrer und 7640 Radfahrer. Bei den E-Scooter-Fahrern waren 87,9 Prozent Erwachsene.

Auch interessant

Die Ergebnisse der Studie, über die das Wissenschaftsportal „scimex“ berichtet, zeigen deutliche Unterschiede beim Verletzungsrisiko. Erwachsene E-Scooter-Fahrer hatten demnach ein 3,5fach höheres Risiko für traumatische Hirnverletzungen als Motorradfahrer. Auch Verletzungen innerer Organe traten 1,5fach häufiger auf, während das Risiko für Verletzungen von Arterien und Venen 3,2fach höher lag. Im Vergleich zu Radfahrern war das Risiko für traumatische Hirnverletzungen bei E-Scooter-Fahrern ebenfalls erhöht und lag um den Faktor 1,7 höher.

Ein anderes Bild zeigte sich bei Knochenbrüchen. Hier waren Motorradfahrer häufiger betroffen. E-Scooter-Fahrer erlitten laut der Studie 20 Prozent weniger Frakturen als Motorradfahrer und zehn Prozent weniger als Radfahrer.

Wo liegen die Ursachen für die starken Kopfverletzungen?

Die Autoren nennen mehrere mögliche Erklärungen für das erhöhte Auftreten von Kopfverletzungen bei E-Scooter-Fahrern. Eine zentrale Rolle könnte dabei das Tragen eines Helms spielen. Während für Motorradfahrer eine Helmpflicht besteht, ist diese bei der Nutzung von E-Scootern nicht vorgeschrieben. Bei den untersuchten Unfällen trugen lediglich 5,9 Prozent der E-Scooter-Fahrer einen Helm. Zum Vergleich: Bei den Motorradfahrern waren es 75,7 Prozent und bei den Radfahrern 45,0 Prozent.

Jeden 2. Sonntag

Ein FUNKE Liebe

Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Als weiteren möglichen Einflussfaktor führen die Forscher die Handhabung und Konstruktion der E-Scooter an. Aufgrund ihrer Bauweise besteht bei einem Zusammenstoß ein erhöhtes Risiko, über den Lenker zu stürzen und dabei mit dem Kopf auf den Boden oder ein Hindernis aufzuschlagen. Eine zusätzliche Auswertung von 23.193 selbst gemeldeten Unfällen und Beinaheunfällen ergab zudem, dass männliche Fahrer ein um 36 Prozent geringeres Unfallrisiko aufwiesen als weibliche Fahrerinnen. Die Autoren vermuten, dass dieser Unterschied unter anderem mit den Körperproportionen zusammenhängen könnte, für die E-Scooter konstruiert sind.

Nach Einschätzung der Forscher könnten daher mehrere Faktoren dazu beitragen, die Unfallgefahr und das Verletzungsrisiko zu verringern. Dazu zählen insbesondere das konsequente Tragen eines Helms, eine sicherere Konstruktion der Fahrzeuge, eine geeignete städtische Infrastruktur sowie ein angepasstes Fahrverhalten.

Vorschriften wurden in Deutschland verschärft

Die zunehmende Nutzung von E-Scootern, insbesondere im urbanen Raum, hat in den vergangenen Jahren zu einer stärkeren Regulierung geführt. Das Mindestalter für die Nutzung liegt bei 14 Jahren, zudem muss das Fahrzeug über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Vorgeschrieben sind außerdem zwei voneinander unabhängige Bremsen sowie eine Beleuchtung und eine Klingel.

Für E-Scooter gelten grundsätzlich die Verkehrsregeln für Radfahrer. Sind Radwege oder Schutzstreifen vorhanden, müssen diese genutzt werden. Das Fahren auf der Fahrbahn ist nur zulässig, wenn kein entsprechender Radweg vorhanden ist. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen dagegen grundsätzlich nicht befahren werden. Darüber hinaus ist die Beförderung einer weiteren Person nicht erlaubt. Für E-Scooter Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer, zudem ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt.