Es ist wirklich erstaunlich: Im Jahr 2026 wird ernsthaft darüber diskutiert, ob Menschen vor sexuellen Handlungen die Zustimmung aller Beteiligten brauchen. Als wäre das eine radikale Forderung. Dabei sollte sie selbstverständlich sein. Mehr als 130.000 Menschen haben inzwischen eine Petition für das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ unterzeichnet. Mehrere Landesjustizminister unterstützen den Vorstoß. Auch die Grünen drängen auf eine Reform des Sexualstrafrechts, über die der Bundesrat am Freitag abstimmen wird.

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Dass Deutschland über diesen Schritt überhaupt noch streitet, offenbart ein überholtes Verständnis von Sexualität. Noch immer scheint die größere Sorge zu sein, einem mutmaßlichen Täter Unrecht zu tun, als Betroffene wirksam zu schützen. Denn die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist bisher an die Frage geknüpft: Hat die betroffene Person deutlich genug Nein gesagt? Dabei müsste sie längst anders lauten: Gab es überhaupt ein Ja? Denn Schweigen ist keine Zustimmung. Und Erstarren – eine häufige Reaktion auf sexuelle Gewalt – erst recht nicht.
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Modernes Sexualstrafrecht muss kompromisslos sein
Kritiker der angestrebten Reform warnen reflexhaft vor einer vermeintlichen Beweislastumkehr oder davor, Sexualität werde „verrechtlicht“. Doch diese Einwände verkennen den Kern der Reform. Denn wer Zustimmung zur Voraussetzung macht, kriminalisiert keine Sexualität. Er definiert sie über gegenseitigen Respekt statt über die Abwesenheit von Widerstand.

Ein modernes Sexualstrafrecht muss kompromisslos die sexuelle Selbstbestimmung schützen. Alles andere bedeutet, an einem System festzuhalten, das vor allem Frauen noch immer mehr Verantwortung für sexuelle Gewalt aufbürdet als denjenigen, die ihre Grenzen missachten.






