Kostenloses Leitungswasser gehört in italienischen Restaurants nicht zu den garantierten Leistungen, nicht einmal in Fünf-Sterne-Hotels. Das hat Italiens Oberster Gerichtshof entschieden und damit einen Rechtsstreit beendet, der bereits Ende 2019 begonnen hatte.

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Auslöser war die Klage einer Touristin gegen das Fünf-Sterne-Hotel Sassongher in Corvara in Badia, das zu den renommiertesten Häusern der Dolomiten zählt. Die Frau hatte dort über Weihnachten und Neujahr 2019/2020 eine Woche Urlaub mit Halbpension verbracht. Der Aufenthalt kostete mehr als 5700 Euro, Getränke waren jedoch ausdrücklich nicht im Preis enthalten. Während der Abendessen verlangte die Urlauberin wiederholt Leitungswasser und erklärte sich nach eigenen Angaben sogar bereit, dafür eine Servicegebühr zu bezahlen. Das Hotel lehnte dies jedoch ab und servierte ausschließlich Mineralwasser in 0,75-Liter-Flaschen zum Preis von jeweils sieben Euro.
Die Frau sah darin eine Verletzung grundlegender Rechte und zog vor Gericht. Sie argumentierte, Wasser sei ein universelles Menschenrecht und müsse zumindest in einer lebensnotwendigen Mindestmenge zugänglich sein. Zudem betrachtete sie Leitungswasser als selbstverständlichen Bestandteil eines hochwertigen Hotel- und Restaurantservices – vergleichbar mit Bettwäsche, Heizung oder Seife im Badezimmer. Deshalb forderte sie rund 2700 Euro Schadenersatz wegen finanzieller Belastung und emotionaler Unannehmlichkeiten.
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Italienisches Recht: Keine Pflicht für Hotels zu kostenlosem Leitungswasser
Die Klage blieb jedoch in allen Instanzen erfolglos – zunächst vor dem Friedensgericht in Rom, anschließend in der Berufung und schließlich vor dem Obersten Gerichtshof. Die Richter stellten klar, dass es im italienischen Recht keine Vorschrift gibt, die Hotels oder Restaurants verpflichtet, Leitungswasser anzubieten oder zu servieren. Ob ein Betrieb diesen Service gewährt, liege daher im eigenen Ermessen. Gäste könnten sich gegebenenfalls selbst mit Trinkwasser versorgen.

Da außerdem keine Verletzung der vertraglich vereinbarten Leistungen festgestellt werden konnte, bestehe auch kein Anspruch auf Schadensersatz. Nach Auffassung des Gerichts wurde der gebuchte Aufenthalt trotz des Streits um das Wasser ordnungsgemäß erfüllt. Der Anwalt des Hotels, Silvio Belardi, erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung bestätige erneut, dass keine Verpflichtung bestehe, Gästen kostenlos oder gegen Bezahlung Leitungswasser bereitzustellen. Manche Betriebe entschieden sich bewusst dafür, ausschließlich Flaschenwasser anzubieten, um mögliche Probleme mit Wasser aus dem Leitungsnetz zu vermeiden.
Kostenloses Wasser: Italiens Bars servieren zum Espresso oft gratis Wasser
Das Thema Wasser in der Gastronomie wird in Italien öfter diskutiert. In Süditalien gehört ein Glas Wasser zum Espresso meist ganz selbstverständlich dazu. In vielen Bars wird zuerst ein kleines Glas stilles oder sprudelndes Wasser serviert, kostenlos. Es dient dazu, den Mund zu neutralisieren, damit der Geschmack des Espressos besser zur Geltung kommt.
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Vor allem in Regionen wie Neapel, Apulien oder Sizilien gilt das fast als Teil der Kaffeekultur. In Norditalien ist es dagegen weniger einheitlich: Manche Bars servieren Wasser automatisch, andere nur auf Nachfrage oder gegen Aufpreis. Im Restaurant beim Essen besteht dagegen kein automatischer Anspruch auf kostenloses Leitungswasser. Genau das wurde im Fall des Hotel Sassongher gerichtlich bestätigt.
Kostenloses Wasser spenden in Rom die sogenannten „Nasoni“, die berühmten öffentlichen Trinkwasserbrunnen in Rom. Ihr Name bedeutet wörtlich „große Nasen“ und bezieht sich auf die charakteristische gebogene Metalltülle, aus der ununterbrochen Wasser fließt. Die meist aus Gusseisen gefertigten Brunnen wurden seit dem späten 19. Jahrhundert in der Stadt installiert und gehören heute fest zum Stadtbild der italienischen Hauptstadt. In Rom gibt es inzwischen mehr als 2600 dieser Brunnen.
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Trinkwasser in Deutschland: Kein Recht auf Gratis-Leitungswasser
Das Wasser der Nasoni stammt aus den historischen Aquädukten rund um Rom und gilt als besonders sauber und hochwertig. Sowohl Einwohner als auch Touristen nutzen die Brunnen täglich, um kostenlos Trinkwasser zu zapfen oder ihre Flaschen aufzufüllen – vor allem während der heißen Sommermonate.
Ein Recht auf Gratiswasser gibt es auch in Deutschland nicht. Die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 regt die Gastronomie nur an, Leitungswasser kostenlos oder gegen eine geringe Dienstleistungsgebühr bereitzustellen. „Eine Verpflichtung entsteht daraus nicht. Betriebe können das Angebot daher ablehnen oder eine kleine Servicepauschale berechnen“, erklärt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA).







