Das Verfahren gegen Schauspielerin Katrin Sass am Amtsgericht Tiergarten in Berlin wurde vorläufig eingestellt. Sass soll sich mit der Staatsanwaltschaft geeinigt haben: Sie wird eine Schadenswiedergutmachung von 4000 Euro und eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung von 3000 Euro zahlen, im Gegenzug wird das Verfahren endgültig eingestellt, berichtet der „Spiegel“.

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Sass soll im März vergangenen Jahres in einen Streit mit vier Personen geraten sein, die am Strand des Berliner Müggelsees gepicknickt hatten. Sass soll dort ihren Hund nicht an der Leine geführt haben. „Der frei laufende Hund sei in Richtung des Picknicks gegangen, habe die Personen angesprungen und einen 29-jährigen Mann verletzt. Dabei erlitt er Kratzer und Rötungen am Unterarm“, heißt es in der Polizeimeldung aus 2024.

Unschuldsvermutung für Katrin Sass – kein Urteil durch Gerichtsverfahren

Laut Polizei kam es daraufhin zum Streit. Sass soll die vier Personen dabei auch rassistisch beleidigt habe. Die Worte „Wichser“ und „Kanake“ seien gefallen. Als eine der Frau anfing zu filmen, soll Sass gedroht haben, ihren Hund auf sie zu hetzen, wenn sie das nicht unterlasse. Sass soll zudem mit der Hundeleine zugeschlagen haben.

Die Schauspielerin will sich laut „Spiegel“ nicht zu dem Vorfall äußern. Ihr Anwalt teilt jedoch mit, „dass es zu den tatsächlichen Abläufen unterschiedliche Sachverhaltsschilderungen gibt“.

Zu einem Prozess wird es nicht mehr kommen. Die Einigung erfolgte, noch bevor das Gericht die Anklage zuließ. Auch ein Urteil wird es damit nicht geben. Für Sass gilt also weiterhin die Unschuldsvermutung.

FMG