In Thailand wurden heute Morgen nicht nur viele Einheimische, sondern auch Urlauber überrascht: Ein Erdbeben der Stärke 7,7 mit Epizentrum in Myanmar war auch deutlich in der bei Touristen beliebten Hauptstadt Bangkok zu spüren, wo Gebäude ins Wanken gerieten, und eine Baustelle einstürzte.

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Was sollten betroffene Urlauber nun tun? Hierzu hat das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen für Thailand mehrere Tipps veröffentlicht. Zunächst sollten sich Reisende über Medien auf dem Laufenden halten und die Verhaltenshinweise lokaler Behörden, ihres Reiseanbieters oder Hotels beachten.

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Wer sich als Deutscher aktuell in Thailand aufhält, sollte sich – sofern noch nicht geschehen – auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eintragen. Hier können die aktuelle Adresse und Kontaktdaten hinterlegt werden, sodass die deutschen Behörden bei einer Evakuierung oder anderen Maßnahmen Urlauber kontaktieren können. Wichtig: wer sich während einer vergangenen Thailand-Reise auf die Liste eingetragen hat, sich aber nicht mehr im Land befindet, sollte seinen Eintrag löschen.

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Reisende sollten sich zudem – auch für den Fall eventueller starker Nachbeben – mit den Verhaltensweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut machen. Das Auswärtige Amt hat hierzu ein eigenes Merkblatt erstellt, verweist aber auch auf die Erdbeben- und Tsunami-Merkblätter des Deutschen Geoforschungszentrums.

Auch die deutsche Botschaft in Bangkok hat auf ihrer Webseite ausführliche Verhaltenstipps veröffentlicht, inklusive der Nummer des rund um die Uhr erreichbaren Bereitschaftsdienstes der Botschaft.

Auswärtiges Amt: Bislang keine Hinweise auf betroffene Deutsche

Laut eines Sprechers des Auswärtigen Amtes gibt es aktuell keine Hinweise, dass Deutsche von dem Erdbeben betroffen sein könnten. Allerdings ist die Lage unübersichtlich. Auch dem Deutschen Reiseverband (DRV) sind derzeit keine Informationen über verletzte deutsche Urlauber bekannt. „Aktuell gehen wir von mehreren Tausend Gästen in Thailand aus, die mit deutschen Reiseveranstaltern dort sind. Die wenigsten davon halten sich in Bangkok auf“, sagte eine DRV-Sprecherin. Bei Strandurlaubern beliebte Regionen wie Phuket liegen Hunderte Kilometer von der Erdbebenregion entfernt.

Ob es betroffene Reisende in Myanmar gibt, weiß der Reiseverband, der viele Reisebüros und Veranstalter vertritt, nicht – allerdings gilt für das von Bürgerkrieg und Gewalt betroffene Land ohnehin eine Reisewarnung. Zu Individualreisenden kann der DRV keine Angaben machen.

Laut DRV nähmen Reiseveranstalter aktuell Kontakt mit ihren Gästen auf und informieren sie zur aktuellen Lage. Große Reiseanbieter haben dafür eigene Krisenmanagement-Teams. Muss die Reise wegen der Umstände vor Ort vorzeitig beendet werden, kümmern sich die Anbieter beispielsweise um den Weg zum Airport und die Rückflüge. Ist das Hotel nicht mehr sicher bewohnbar, wird versucht, eine sichere Unterkunft zu finden.

Was ist, wenn ich demnächst Urlaub in Thailand plane?

Pauschalreisende, deren Abreise in den nächsten Tagen bevorsteht, sollten sich an ihren Veranstalter wenden, um sich über die Lage vor Ort zu informieren und Optionen, wie Umbuchungen zu prüfen. Vorschnell auf eigene Faust die Reise abzusagen, ist nicht zu empfehlen: Empfindliche Storno-Gebühren können anfallen. Denn Angst oder Unbehagen allein sind kein Grund für eine kostenfreie Stornierung.

Anders sieht es aus, wenn die geplante Reise tatsächlich erheblich beeinträchtigt ist. Zum Beispiel, wenn es dort, wo das Hotel steht, große Zerstörungen gibt. Dann liegen „außergewöhnliche Umstände“ vor, die zum kostenlosen Reiserücktritt berechtigen. In so einer Situation sagen Veranstalter aber in der Regel von selbst Reisen ab oder bieten Umbuchungen an.

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Südostasien ist beliebt bei Urlaubern, die individuell unterwegs sind – viele Backpacker zieht es in die Region. Im Gegensatz zu Pauschalreisenden können sich Urlauber, die Flug und Unterkunft individuell gebucht haben, nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen und auf einen Veranstalter stützen. Sie sind auf die Geschäftsbedingungen der Einzelanbieter angewiesen, also etwa der Airline und der Unterkunft.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen leisten bei Naturkatastrophen wie Erdbeben oft nicht. Dennoch ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen dahingehend einmal zu prüfen.

Mit Material von dpa