In der Frage, ob ihr von ihrem ehemaligen Arbeitgeber noch Geld zusteht, kommt die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger dem Sender nun entgegen. Wie ihr Anwalt Thomas Wahlig am Mittwoch nach der Verhandlung vor dem Berliner Landgericht erklärte, würde seine Mandantin auf einen Teil des Ruhegehalts verzichten, das ihr ihrer Auffassung nach zustehe. Konkret gehe es um einen Betrag von mehr als 306.000 Euro. Auch der RBB zeigte sich zu Vergleichsgesprächen bereit.

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Am Montag trafen Schlesinger und ihr ehemaliger Arbeitgeber in Gestalt des RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolfgang Krüger im Berliner Landgericht II für Zivilsache an der Littenstraße in Mitte aufeinander. Zweieinhalb Jahre nach ihrer fristlosen Kündigung muss die 105. Zivilkammer über eine Klage der geschassten Intendantin entscheiden. Die heute 63-Jährige verlangt auf Grundlage ihres ehemaligen Dienstverhältnisses ein Ruhegeld von monatlich 18.300 Euro. Der ARD-Sender reagierte mit einer sogenannten Widerklage.
Eine schnelle Entscheidung blieb am Mittwoch allerdings aus. Nach knapp zweieinhalb Stunden wurde die Sitzung unterbrochen. Die Kammer hatte zuvor eine Einigung im Streit um die gegenseitigen Geldforderungen angeregt. Sofern der RBB-Verwaltungsrat zustimmt, könnten die Gespräche mithilfe eines Mediators erfolgen.

Schlesinger fordert monatlich 18.300 Euro vom RBB
Mit Ruhegeld ist gemeint, dass auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen weiter Geld vom früheren Arbeitgeber fließt. Der Anspruch ergibt sich laut Klägerseite aus dem Arbeitsvertrag von 2016. Um den Streitwert nicht unnötig in die Höhe zu treiben, fordert Schlesinger nur die Klärung für den Monat Januar 2023.
Bei einer Zustimmung des Gerichts würde sich der Anspruch allerdings auch für die Folgemonate bestätigen. Bei einer Ablehnung müsse anschließend geklärt werden, ob und welche Ansprüche sich für Schlesinger aus ihrer Tätigkeit beim NDR und beim RBB auf eine betriebliche Altersvorsorge ergeben, wenn sie das Rentenalter erreicht.
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Schlesingers Anwälte boten nun allerdings an, den Anspruch erst ab Juli 2024 und damit 18 Monate später geltend zu machen, als ihr laut dem Vertrag zustehe. Abzüglich der rund 25.000 Euro, die seine Mandantin in dieser Zeit anderweitig verdient habe, würden sich so rund 306.000 Euro ergeben, wie Anwalt Wahlig sagte. Das umfasse „alle in der Widerklage geltend gemachten Forderungen“. Der Verzicht sei sogar höher. Laut Gerichtsangaben fordert der RBB allerdings rund 1,76 Millionen Euro von Schlesinger.
RBB will keine konkreten Zahlen nennen
Wie sich der RBB zu dem Angebot positioniert, bleibt zunächst offen. „Wir können und werden hier heute keine Zahlen nennen“, sagte René Weißflog, der den Sender anwaltlich vertritt. Er verwies darauf, dass zunächst der Verwaltungsrat einer Mediation zustimmen müsse. Die nächste Sitzung des Gremiums ist für den 29. Januar anberaumt. Der Vorsitzende Richter Thomas Markfort regte eine Frist für eine außergerichtliche Einigung bis zum 31. Mai an. Andernfalls würde die Kammer entscheiden.
Diese Entscheidung könnte dann zugunsten der Ex-Intendantin ausfallen. Markfort ließ zuvor mehrfach durchscheinen, dass die Kammer ein Ruhegeld in Höhe von 18.300 Euro monatlich bis zum Lebensende nicht als überhöht einschätze – nicht zuletzt, weil Schlesingers Vorgängerin ähnlich hohe Zahlungen erhält.

Markfort zog dabei mehrfach die Grundlagen in Zweifel, auf denen der Sender Schlesinger die Zahlung verweigere. Er verwies darauf, dass solche Verträge mehrfach geschlossen wurden. Dass Schlesinger sittenwidrig gehandelt habe, sei zunächst nicht ersichtlich. Die Forderungen des RBB würden an einigen Stellen wenig konkret. Ihr Anwalt betonte, dass sie auf das Ruhegeld angewiesen sei, etwa um die hohen Prozesskosten zu decken.
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Die Verhandlung vor dem Zivilgericht findet unabhängig der strafrechtlichen Ermittlungen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft rund um den RBB-Skandal unter anderem gegen die Ex-Intendantin statt. Die strafrechtliche Auswertung dauert nach Angaben eines Behördensprechers an. „Wann ein Ermittlungsabschluss erfolgen und wie dieser aussehen wird, ist derzeit noch nicht absehbar.“
Schlesinger wurde 2022 fristlos als RBB-Intendantin entlassen
Der Sender stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise, nachdem Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung an der Spitze bekannt geworden waren. Schlesinger trat als ARD-Vorsitzende zurück und wurde als RBB-Intendantin fristlos entlassen. Sie hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
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Es geht etwa um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte, ein inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion. Damals entbrannte eine Debatte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge, die Haushalte und Firmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen. Und viele fragten sich, ob die Kontrolle der Medienhäuser ausreichend ist.
Auch vier anderen Führungskräften kündigte der Sender. Von der damaligen Führung und Senderkontrolle von damals ist niemand mehr im Amt. Sie wehrten sich ebenfalls vor Gericht dagegen und erzielten teils Erfolge. So legte der RBB den arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter bei, wie im Dezember bekannt wurde.
Generalstaatsanwaltschaft ermittelt rund um RBB-Skandal
Ende Januar ist beim Landesarbeitsgericht die Berufungsverhandlung geplant im Fall der ehemaligen Leiterin der RBB-Intendanzabteilung, Verena Formen-Mohr. Am 20. Februar steht dann nach bisheriger Planung in zweiter Instanz das Verfahren des fristlos entlassenen Produktions- und Betriebsdirektors Christoph Augenstein an.
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mit pvt/dpa








