- Heiligabend rückt näher – und viele Menschen verschicken ihre Geschenke mit der Post
- Pakete und Briefe kommen oft noch am 24. Dezember an – sofern Sie nichts vergessen
- Welche Fristen gelten bei DHL, Hermes & Co.?
- Die wichtigsten Infos rund um den Versand – und was passiert, wenn die Sendung beschädigt ist oder verloren geht
Die Deutsche Post liefert in diesem Jahr bis zu Heiligabend. Damit alle Pakete auch pünktlich zu Weihnachten ankommen, sollten Privatkunden ihre Pakete und Standardbriefe bei der Post spätestens bis Samstag, 20. Dezember, aufgeben. Für Einschreiben und nationale DHL Express-Sendungen reicht auch noch der 22. Dezember. Für internationale Sendungen gelten je nach Zielland deutlich frühere Einlieferfristen, heißt es in einer Pressemitteilung.

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Pakete in die deutschen Nachbarländer müssen bis zum 15. Dezember aufgegeben werden, in die übrigen europäischen Länder bis zum 11. Dezember, mit DHL Express reicht der 22. Dezember. Außerhalb Europas müssen Pakete bei DHL bis zum 26. November abgeschickt werden. Briefe in europäische Länder sollten spätestens bis zum 12. Dezember in den Briefkasten eingeworfen werden, in außereuropäische Länder bis zum 5. Dezember.

Logistikdienstleister setzen zusätzliches Personal ein, um die Paketflut in den Sortierzentren zu bewältigen und rechtzeitig auszuliefern. Dienstleister DHL plant für dieses Jahr an Spitzentagen rund 14.800 Paketzustelltouren. Dem Unternehmen zufolge sind das etwa 5.000 mehr als an einem normalen Tag.
Hermes, DPD, GLS: Das sind die Fristen vor Weihnachten
Bei anderen Paket-Dienstleisten gelten vor Weihnachten mitunter auch andere Fristen. Der Überblick:
- Hermes: 19. Dezember (vor 12 Uhr), 12. Dezember bei internationalem Versand
- DPD: 19. Dezember, 17. Dezember bei internationalem Versand
- GLS: 19. Dezember, früher für Versand ins Ausland
Lieferung an Weihnachten sichern: Sieben bis zehn Tage Puffer einplanen
Die Verbraucherzentralen raten jedoch ohnehin zu einem größeren Puffer: Sieben bis zehn Tage sollten einkalkuliert werden, um sicherzugehen, dass die Geschenke auch unter dem Baum liegen werden. Das ist auch sinnvoll: Denn die Fristen der Paketdienste sehen häufig nur einen ersten Zustellversuch bis Heiligabend vor. Ist dann niemand zu Hause, verbringt das Paket die Feiertage womöglich in einer Filiale.
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Doch auch, wer nicht zu Hause ist, hat Möglichkeiten, eine kurz vor Weihnachten geschickte Sendung noch zu erhalten. Je nach Lieferdienst bieten sich unterschiedliche Optionen: Zum Beispiel eine Zustellung bei einem Wunschnachbarn, mit dem dieser Plan dann abgesprochen sein sollte.
Auch Lieferungen in Paket-Shops sind häufig möglich. Hier gilt es, vorab die jeweiligen Öffnungszeiten in Erfahrung zu bringen. Packstationen bieten einen Zugang rund um die Uhr, setzen jedoch in der Regel die Nutzung der jeweiligen App des Betreibers voraus. Wer die entsprechenden Räumlichkeiten hat, etwa eine Garage, kann dem Lieferdienst auch eine Abstellgenehmigung erteilen.
Post zu Weihnachten: Das ist beim Verschicken zu beachten
Damit Pakete auch unbeschädigt und schnell ausgeliefert werden, sollten Verbraucher auf Folgendes dringend achten: „Wer einen bunten Briefumschlag verwenden möchte, sollte bitte die Anschrift auf einen weißen Adressaufkleber schreiben“, rät DHL-Chefin Nicola Hagleitner. „Die Maschinen können schwarze Schrift auf buntem Untergrund nicht gut erkennen. Dann müssen die Briefe in die Handsortierung – was sehr viel länger dauert.“
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Zudem sind lesbar geschriebene und korrekte Adressen wichtig. Gerade in Zeiten, in denen der Versand von Briefen immer seltener wird, lohnt daher ein Check: Hat man die Postleitzahl wirklich richtig im Kopf? Wie genau wird die Straße geschrieben? Außerdem wichtig: die Verpackung. Schleifen und Dekoelemente sehen zwar weihnachtlicher aus als brauner Karton, doch bei der maschinellen Bearbeitung kann das für Probleme sorgen.
Wichtig sei auch, dass alle Pakete gut verpackt werden und Wein zum Beispiel nur in zertifizierten Verpackungen verschickt wird. Wer Wartezeiten verhindern möchte, kann seine Paketmarke im Internet kaufen und das Paket in der Packstation abgeben. Und ganz wichtig: Geschenke bitte rechtzeitig bestellen und verschicken, damit wir sie pünktlich bis Heiligabend zustellen können.

Paket verloren oder beschädigt: Schaden richtig melden und dokumentieren
Trotz aller Vorsicht kann es vorkommen, dass etwas schiefgeht. Dass eine Sendung verlorengeht oder beschädigt wird. Hier unterscheiden sich die Bedingungen der einzelnen Paketdienstleister. Bereits vor dem Versand lohnt sich daher ein Vergleich: Ist die geplante Sendung versichert? Wenn ja, bis zum welchem Warenwert? Gibt es eine Sendungsnummer, die die Nachverfolgung erlaubt?
Das europäische Verbraucherzentrum rät: Ist ein Schaden entstanden, sollte dieser unverzüglich gemeldet werden. Ist die Beschädigung von außen erkennbar, erfolgt die Meldung direkt beim Paketboten oder in der Filiale, wobei auch wichtig ist, sich dafür eine Bestätigung geben zu lassen. Handelt es sich um einen Schaden, der erst nach dem Auspacken sichtbar ist, raten die Verbraucherschützer zu einer Dokumentation per Foto und Video und gegebenenfalls Zeugen. Auf dieser Basis kann dann beim Paketdienstleister eine Schadensanzeige gestellt werden.
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Sendungsnummer nutzen: So gelingt die Nachforschung bei Paketverlust
Wo das Paket ist, verrät im besten Fall die Tracking- beziehungsweise Sendungsnummer, die der Absender bei der Abgabe des Pakets erhält. Manchmal geht dennoch etwas schief. Ein Hinweis darauf kann etwa sein, wenn eine Sendung bereits mehrere Tage unterwegs ist und der Sendestatus unverändert bleibt. Gibt es Grund zur Annahme, dass das passiert ist, kann ein Nachforschungsantrag beim Paketdienstleister helfen, das verschwundene Paket wieder zu Tage zu fördern.
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Achtung: Teilweise haben die Paketdienstleister Fristen, innerhalb derer verlorene oder beschädigte Sendungen gemeldet werden müssen. Lässt sich ein Paket also ungewöhnlich viel Zeit, lohnt ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Dienstleisters, um nicht aus Versehen eine Frist zu verpassen. Für eventuelle Reklamationen und Nachforschungen ist es wichtig, die Sendungsnummer parat zu haben. Den Beleg sollte man also aufheben, bis das Paket sicher beim Empfänger angekommen ist. Ebenso wie Kaufbelege für verschickte Geschenke. Die können im Streitfall helfen, den Inhalt des Pakets zu belegen.
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Bleibt die Sendung verschwunden und es gibt keine Einigung mit dem Unternehmen über einen Schadensersatz, bietet die Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren an. Wendet man sich als Verbraucher an die Behörde, ist das Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet – allerdings nicht dazu, den Lösungsvorschlag der Bundesnetzagentur auch anzunehmen. In solchen Fällen bliebe als letzte Möglichkeit noch eine Klage. Die dürfte sich allerdings nur bei sehr wertvollen Paketinhalten lohnen. Doch viele Dienstleister schließen einen Versand von Wertgegenständen wie teuren Schmuck oder Münzen aus. Hier empfiehlt sich der sogenannte Wertversand bei einem darauf spezialisierten Logistiker für Werttransporte.










