Wer regelmäßig falsch oder ohne Parkschein parkt und dadurch im Flensburger Verkehrsregister 18 Punkte kassiert, kann seinen Führerschein verlieren. Das entschied das Verwaltungsgericht in Neustadt, wie der Deutsche Anwaltsverein mitteilt. Denn für den Entzug der Fahrerlaubnis zählen lediglich die gesammelten Punkte, nicht jedoch der Grund für die Eintragungen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer nach Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) einen Punktestand von 18 Zählern erreicht. Die Stadt Ludwigshafen entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Dagegen klagte der Fahrer mit der Begründung, die Punkteberechnung sei fehlerhaft, da das mehrfache Parken ohne gültigen Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne.

Die Richter sahen das anders. Durch das Erreichen der 18 Punkte zeige sich der Fahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ganz gleich, wodurch er die Punkte erhalten habe. Außerdem sei eine Überprüfung der eingetragenen Vergehen in Flensburg nicht möglich. Die Eintragung sei aber rechtens, wenn wegen der Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt worden sei (AZ: 3 L 664/10.NW).

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