Die vorläufige Einschätzung des Berliner Verfassungsgerichtshofes zur Gültigkeit der Berliner Wahl ist keine Backpfeife für die Landeswahlleitung und die Innenverwaltung, sondern ein veritabler Kinnhaken mit anschließendem Knockout.
Nach Überzeugung der neun Verfassungsrichter waren die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September 2021 von zahlreichen Wahlfehlern durchzogen, die nahelegen, die Wahlen in Berlin komplett zu wiederholen.
Wahlchaos in Berlin: Die Wahlen hätten gar nicht stattfinden dürfen
Schlimmer noch: Die Wahlen hätten gar nicht stattfinden dürfen, da sie dilettantisch und fehlerhaft vorbereitet wurden, lautet das erschütternde vorläufige Fazit der Präsidentin des Verfassungsgerichtes, Ludgera Selting.
So wurde die Anzahl der benötigten Wahlkabinen falsch oder gar nicht berechnet, und es wurden nicht ausreichend Stimmzettel rechtzeitig bereit gestellt.
Wahlpannen in Berlin: Vernichtendes Zeugnis für alle
Die Fehler zogen sich am Wahltag weiter durch fast alle Bezirke. Minutiös rechneten die Richter der Landeswahlleitung und der Innenverwaltung vor, dass Wahllokale den ganzen Tag über insgesamt 83 Stunden geschlossen waren und mehr als 300 Stunden nach 18 Uhr geöffnet waren. Allein das rechtfertige die Bewertung, die Wahlen für ungültig zu erklären.
Das Verfassungsgericht stellt allen Beteiligten ein vernichtendes Zeugnis aus. Die damalige Landeswahlleiterin Petra Michaelis ist bereits nicht mehr im Amt, der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) ist inzwischen für Bauen und Wohnen zuständig.
Angesichts der gravierenden, bis zum Dilettantismus reichenden Mängel bei der Vorbereitung und der Durchführung der Wahl, ist schwer vorstellbar, dass der Skandal – so muss man das Wahlchaos bezeichnen – spurlos an ihm vorbeigeht.
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Warten auf ein Zeichen der Verfassungsrichter