Wer heute als Flüchtling einreist und Asyl beantragt, wird einen Termin im Mai, Juni erhalten, wobei die Bearbeitung seines Antrages sich im Schnitt weitere fünf Monate hinziehen dürfte. Die meisten Menschen, die 2015 gekommen sind, haben keine Rechtssicherheit. Über ihren Verbleib wird im nächsten Jahr entschieden. Und damit im Einzelfall, ob jemand Asyl oder ein Bleiberecht erhält. Oder wieder gehen muss.
Es ist eine plausible Annahme, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen steigen wird. Sie liegt heute schon bei 190.000. Im Vergleich dazu nimmt es sich mickrig aus, dass die Zahl der Abschiebungen in diesem Jahr auf 18.363 geklettert ist. Die Länder werden sich steigern müssen. Sonst droht der Fall, vor dem die Gewerkschaft der Polizei gewarnt hat: Ein gewaltiger Rückstau.
Da gegenzusteuern ist zunächst einmal ein Gebot der praktischen Klugheit. Je schneller, je konsequenter man Leute in ihre Herkunftsländer zurückführt, die zu Unrecht hier sind, desto besser kann man sich um die Menschen kümmern, die einen Schutzstatus haben. Es ist eine Frage der Kapazitäten, auch der Prävention, der Entlastung der Unterkünfte: Weniger Enge bedeutet weniger Spannungen, weniger Polizeieinsätze.
Die Ämter versagen
Indes geht es nicht allein um Praxisfragen, sondern auch um die Glaubwürdigkeit von Politik. Zur Willkommenskultur gehört eine Reihe von Nebenabreden. Angela Merkels „Wir schaffen das“ war nie blauäugig, einzig als Ausweis von Gutmenschentum gedacht. Zur Geschäftsgrundlage gehörten schärfere Maßnahmen gegen Armutsflüchtlinge, die Selbstverpflichtung, unkonventionell, unbürokratisch zu helfen, aber eben auch: eine strenge Rückführung.
Die erste Bedingung wurde erfüllt. Es gibt weniger soziale Anreize, und einige Länder wurden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Das hat Wirkung entfaltet, statistisch ablesbar an den sinkenden Zugängen aus der Balkanregion. Aus dem Appell, die Versorgung der Flüchtlinge unkonventionell und unbürokratisch anzugehen, ist nicht viel geworden. Die letzten Monate waren zum Teil ein Ausweis von Behördenversagen. Das Lageso und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind zwei krasse Beispiele dafür.
Mehr Konsequenz bei der Rückführung ist ein Vorsatz, der zu wenig beachtet wird. Man muss die Zahlen nebeneinander stellen, schon erkennt man das Missverhältnis: 18.000 Abschiebungen bei 190.000 Ausreisepflichtigen. Für die Akzeptanz in der Bevölkerung ist wichtig, dass der Staat den Gesetzesvollzug ernst nimmt. Eine halbherzige Abschiebepraxis rächt sich. Falsch verstandene Toleranz zerstört die Akzeptanz der Flüchtlingspolitik.
Das umstrittenste Instrument wurde noch nie angewandt
Am Bund lag es kaum. Er hat Amtshilfe der Bundespolizei angeboten und Gesetze verschärft. Die Polizei kann inzwischen ohne Vorankündigung anrücken und abschieben, bei Härtefällen Leute bis zu vier Tage lang in Haft nehmen. Es ist das schärfste, mithin umstrittenste Instrument. Obwohl zum 1. August eingeführt, wurde es bisher kein einziges Mal angewandt. Darüber kann man sich schon etwas wundern.
Wenn es zum Instrumentenkasten gehört, aber nicht genutzt wird, gibt es lauter Erklärungsversuche, die wenig überzeugend sind. Entweder schrecken die Behörden davor zurück, weil das Instrument unverhältnismäßig, womöglich nicht gerichtsfest ist. Dann wären die Skrupel berechtigt. Oder die Gesetzesverschärfung war überflüssig, weil die Flüchtlinge kooperativ sind. Dann war die Politik effekthascherisch.
Manchmal hat man sich gewundert, wie harsch die Kritik der Länder am BAMF ausfiel, weil sich dort die Altfälle häufen und die Verfahren so viel Zeit in Anspruch nehmen. Sollte das BAMF 2016 den Anschluss finden und seiner Aufgabe gerecht werden, dann wird sich zeigen, ob auch die Länder auf der Höhe der Herausforderung sind. Dann werden sie in der Pflicht stehen, die Integration beherzt zu fördern, aber zugleich auch konsequenter abzuschieben. Es sind zwei Seiten einer Medaille.





