Klarer hätte das Urteil des Berliner Verwaltungsgericht kaum ausfallen können: Der Richter kippte das Hundeverbot an der Krummen Lanke und am Schlachtensee. Bald ist dort das Gassigehen wieder erlaubt.
Das Urteil ist eine deutliche Niederlage für die Steglitz-Zehlendorfer Umweltstadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne). Sie hatte in die Trickkiste gegriffen, um das Hundeverbot an den beiden beliebten Seen durchzusetzen. Die Uferwege waren als Badestellen deklariert worden, weil an Badestellen in Berlin das Mitführen von Hunden verboten ist. Das Verbot wurde mit dem Schutz der Seen vor den Hinterlassenschaften der Hunde begründet. Aber so einfach geht es nicht, erklärte das Verwaltungsgericht, und verwies damit die Stadträtin in die Schranken. Uferweg ist Uferweg, und Badestelle ist Badestelle.
Auch wenn man die Absicht des Bezirksamts, die Seen für die Badenden sauber zu halten, nachvollziehen kann, ist die Botschaft des Verwaltungsgerichts eindeutig: Behörden müssen sich an Recht und Gesetz halten und können nicht Paragrafen und Verordnungen in derartiger Weise strapazieren, wie es in Steglitz-Zehlendorf geschehen ist. Noch behält sich das Bezirksamt vor, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Das will man entscheiden, nachdem man die Urteilsbegründung schriftlich erhalten hat. Aber der Bezirk täte gut daran, den Richterspruch zu akzeptieren.
Es geht um ein Miteinander
Das Verhältnis von Hundefreunden und -gegnern in Berlin ist seit Jahren angespannt. Das Verbot hatte auch dazu geführt, dass sich die Fronten zwischen beiden Lagern verhärteten. Es gab wüste Beschimpfungen und sogar Demonstrationen. Zwar siegte am Dienstag das Lager der Hundefreunde. Aber nun ist es an der Zeit, wieder abzurüsten. Es geht um ein Miteinander von Erholungssuchenden und Hundehaltern im Südwesten des Stadt.
Zwei wichtige Regeln sollten die Hundebesitzer allerdings beachten, damit sich die Situation nicht wieder unnötig verschärft und erneut nach einem Einschreiten durch die Politik gerufen wird: Es gilt Leinenzwang auf den Uferwegen. Und die Hinterlassenschaften ihrer Tiere müssen die Halter entsorgen.



