Berufs- und Benimmberater warnen bei Weihnachtsfeiern einhellig vor allzu ausgelassenem Treiben. Denn die Weihnachtsfeier im Kollegenkreis bleibt eine betriebliche Veranstaltung, auf der die Etikette gilt. Wer gegen die Regeln verstößt, fällt schnell in Ungnade und riskiert schlimmstenfalls sogar seinen Job. Gefahr Nummer eins ist der Alkohol, der auf Betriebsfeiern oft kostenlos und (über)reichlich fließt.

Wer sich unter dem enthemmenden Einfluss von Bier, Wein, Champagner und Punsch zu unbedachten Äußerungen oder hemmungslosem Flirten hinreißen lässt, riskiert schnell einen Eklat. Beleidigungen gegen Vorgesetzte können sogar zur fristlosen Kündigung führen; das gleiche gilt natürlich auch bei sexueller Belästigung. Deswegen der Rat: Lieber ein Glas weniger, als eines zu viel.

Wichtig ist auch die angemessene Kleidung. Vom durchsichtigen Minikleid oder der "lustigen" Micky-Maus-Krawatte ist in der Regel abzuraten. Understatement ist angesagt. Nicht der ausgefallene Aufzug sollte nach dem Fest in Erinnerung bleiben, sondern man selbst als Person.

Beim Essen ist es absolut tabu, sich zu bedienen, bevor der Chef das Buffet frei gegeben hat. Bei den Portionen ist Augenmaß gefragt. Nicht den Teller bis oben voll packen, das sieht gierig aus. Stattdessen sollte man lieber mehrmals einen kleinen Teller füllen, das lässt sich möglicherweise auch gleich mit Gesprächen am Buffet verbinden.

Gehaltsgespräche sind tabu

Vorsicht ist bei der Wahl der Gesprächsthemen geboten. Als Karrieresprungbrett ist die Weihnachtsfeier ungeeignet. Gehaltserhöhungen werden dort nicht besprochen, auch Kollegenschelte und Verbesserungsvorschläge haben keinen Platz auf der Feier. Als Gesprächseinstieg bieten sich etwa die Gestaltung der Feiertage oder Urlaubspläne an.

Allzu private Themen sollte man jedoch vermeiden. Über Kinder und Hobbys zu sprechen, ist die eine Sache, über Eheprobleme oder die letzten Party- und Alkoholexzesse eine andere. Grundsätzlich gilt: Ein großes Mitteilungsbedürfnis kann leicht als Schwatzhaftigkeit ausgelegt werden.

Wem bei Tisch die Kontaktlinse verrutscht, wenn man von einem Hustenanfall heimgesucht wird oder eine Fischgräte im Hals stecken bleibt, sollte man mit einer knappen Entschuldigung die Toilette aufsuchen. Fallen Serviette oder Besteck herunter, auf keinen Fall unter den Tisch krabbeln, sondern den Kellner um Ersatz bitten.

Vorsicht bei Duz-Angeboten

Wenn das Glas samt Inhalt umkippt, heißt es Ruhe bewahren. Sofern der Ober nicht sofort reagiert, legt man die eigene Serviette auf die Lache. Wenn der Rotwein auf der Kleidung des Nachbarn landet, bietet man die Serviette als erste Schadensbegrenzung an – auf keinen Fall aber selbst auf Fleck und Kleidung des Opfers herumrubbeln. Eine sofortige Entschuldigung versteht sich von selbst, verbunden mit dem Angebot, für die Reinigung aufzukommen.

Immer wieder für Irritationen sorgen Duz-Angebote von Kollegen und Vorgesetzten zu fortgeschrittener Stunde. Viele dieser Angebote werden am nächsten Tag im Büro stillschweigend revidiert. Spontane Verbrüderungen sind also mit Vorsicht zu genießen. Am besten deswegen erst einmal abwarten. Mit einem einfachen „Guten Morgen“kann man sich am nächsten Tag oft aus der Affäre ziehen. Bleibt das Gegenüber beim „Du“, ist alles in Ordnung.

Während der betrieblichen Weihnachtsfeier stehen die Teilnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei sind Tätigkeiten wie Essen, sportliche Betätigungen, Tanzen und Spiele abgedeckt. Auch der Weg zur Feier und wieder nach Hause ist versichert, wenn kein Umweg aus privaten Gründen gemacht wird.

Wenn ein Unfall auf dem Weg allerdings maßgeblich unter Alkoholeinfluss verursacht wird, erlischt der Versicherungsschutz. Ohnehin führt die Polizei im Dezember verstärkt Verkehrskontrollen durch. Deswegen gilt: Am besten mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln von der Weihnachtsfeier nach Hause fahren - oder erst gar keinen Alkohol trinken.

AP