Man stelle sich vor, ein Drehbuchautor hätte sich diese Geschichte ausgedacht: Ein Asylbewerber aus Afrika wird von der deutschen Polizei verhaftet. Er wird an Händen und Füßen gefesselt, weil er sich wehrt. Er wird in eine Gefängniszelle im Keller der Dienststelle gebracht. Dort verbrennt er bei lebendigem Leib. Der Feueralarm funktioniert, aber niemand kommt rechtzeitig zu Hilfe.
Man kann es sich denken: Dieses Drehbuch hätte es schwer gehabt. Der „Tatort“, hätte es sicher geheißen, solle ein Bild von deutscher Wirklichkeit zeichnen, gern auch ein schonungsloses, aber so eins? Polizisten als fahrlässig tötende Alltagsrassisten, die Mutproben für Neulinge veranstalten und dabei Menschenleben aufs Spiel setzen?
Offene Ermittlungen
Warum Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in einer Gefängniszelle in der Dessauer Wolfgangsstraße sterben musste, ist bis heute nicht endgültig geklärt. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat im April 2014 ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet, um die Todesursache zu klären; ein Ergebnis steht aus.
Sicher ist, dass Oury Jalloh, geboren am 2. Juni 1968 in Kabala, Sierra Leone, sich seit vier Jahren in Deutschland aufhielt. Sein Asylantrag war abgelehnt worden, er wurde geduldet. Er hatte mit einer Deutschen ein gemeinsames Kind, das die Mutter zur Adoption freigegeben hatte. Nach Darstellung der Polizei wurde er festgenommen, weil er unter Alkohol- und Kokaineinfluss Frauen belästigte. Weil er sich gewehrt habe, sei er an Händen und Füßen gefesselt worden. Er wurde in eine Schlichtzelle gebracht und blieb dort ebenfalls gefesselt. Er lag auf einer Matratze mit schwer entflammbarem Überzug aus Kunstleder.
Nach dem Obduktionsergebnis starb Jalloh in der 350 Grad heißen Zelle an einem Hitzeschock. Die Polizei gab an, er habe die Matratze selbst in Brand setzen können, indem er den Überzug beschädigte und das Futter mit seinem Feuerzeug in Brand setzte. Am Tatort wurde zunächst kein Feuerzeug gefunden; erst später tauchte ein relativ unbeschädigtes Exemplar auf.
Fragen ohne Antworten
Es war nicht die einzige Frage in dem Fall, die Öffentlichkeit und Behörden beschäftigte. Warum hatte der Gefangene überhaupt ein Feuerzeug bei sich? Er war doch durchsucht worden. Und wie konnte es ihm im gefesselten Zustand gelingen, die Matratze ausreichend zu beschädigen? Was hatte es mit den „plätschernden Geräuschen“ auf sich, die von den Polizisten vor dem Brand über die Lautsprecheranlage gehört worden waren? Warum war der Feueralarm, der sein Leben hätte retten können, von den Beamten so lange ignoriert worden?
Weitere Ungereimtheiten machten von sich reden. Beweismittel wie die Handfessel verschwanden, eine Zeugin zog ihre Aussage zurück. Außerdem geriet der Dienstgruppenleiter ins Visier der Ermittlungen. Nach Medienberichten war bereits drei Jahre zuvor eine Person unter seiner Aufsicht verstorben, ein Erwerbsloser an den Folgen einer Schädelfraktur. Der Dienstgruppenleiter musste sich zunächst vor dem Landgericht Dessau-Roßlau wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten, sein mitangeklagter Kollege wegen fahrlässiger Tötung. Nachdem beide zunächst freigesprochen wurden, hob der Bundesgerichtshof das Urteil in einer Revisionsentscheidung auf. Die Neuverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg endete mit der Verurteilung des Dienstgruppenleiters. Wegen fahrlässiger Tötung hatte er eine Geldstrafe in der Höhe von 10.800 Euro zu bezahlen. Das Urteil wurde von heftigen Protesten begleitet.



