Rolf Hochhuth hat keinen Stellvertreter geschickt. Er ist an diesem Dienstagmorgen persönlich vor dem Berliner Landgericht erschienen. Sitzt schon auf einer Bank vor dem Raum 102, in dem um 10 Uhr über sein prominentestes Theaterstück verhandelt wird. Also nicht über das Werk, das im 20. Februar 1963 von Erwin Piscator im Theater am Kurfürstendamm uraufgeführt wurde. Sondern über eine Aufführung im Berliner Ensemble. Eineinhalb Stunden später wird Rolf Hochhuth, der sich auch dank seines Anwalts bei der Verhandlung für seine Verhältnisse sehr zurückgehalten hat, sich kurz und heftig aufregen, ahnend, dass auch dieser Prozess in eigener Sache verloren ist.
Richter Götz Diekmann hatte das am Ende angedeutet. Er hatte versucht, beiden Parteien einen Vergleich nahezulegen, aber Rechtsanwalt Peter Raue, der das beklagte Berliner Ensemble vertrat, wollte dem nur unter Bedingungen zustimmen, die die Gegenseite nicht akzeptieren wollte. Ein bisschen ist es bei Gericht ja wie auf einem Basar: Man feilscht und lotet aus, wie weit die Gegenseite gehen könnte.
Jetzt hat Raue einen Sieg errungen, denn das Landgericht Berlin teilte später mit, dass es den Antrag der Ilse-Holzapfel-Stiftung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Rechtsstreit mit dem Land Berlin um die Nutzung des Berliner Ensembles (BE) zurückgewiesen hat. Konkret ging es darum, dass die von Hochhuth gegründete Stiftung durchsetzen wollte, dass das BE Mitte Oktober den „Stellvertreter“ auf den Spielplan setzt. Also in zwei Wochen. Dieser zeitliche Umstand dürfte die Erfolgsaussichten geschmälert haben, denn jetzt steht der Oktober-Spielplan längst und zahlreiche Karten sind schon verkauft.
Ein Gastspiel innerhalb von 14 Tagen?
Und woher soll die Aufführung kommen? Das war eine Frage, die während der Verhandlung eine wichtige Rolle spielte. Markus Kerber, Hochhuths Anwalt, verwies auf eine Produktion des Münchner Volkstheaters. Christian Stückl hat den „Stellvertreter“ dort inszeniert, Premiere war im Januar 2012, im Oktober 2013 steht die Aufführung aber nicht auf dem Spielplan. Ein Gastspiel binnen 14 Tagen zu organisieren, dürfte nahezu unmöglich sein. Und kostspielig obendrein. Hochhuth ließ vielleicht auch deshalb durchblicken, dass er es vorziehen würde, dass das Berliner Ensemble seine eigene „Stellvertreter“-Produktion auf den Spielplan setzt.
Ein heikles Thema. Die Inszenierung von Philip Tiedemann sei bisher 50 mal gespielt worden, sagt Anwalt Raue. Er verweist darauf, dass beispielsweise der Darsteller des Papstes, Hans-Michael Rehberg, gerade in Wien im „Hamlet“ Premiere hatte und deshalb nicht in Berlin spielen könne. Es entzündet sich ein für die Zuhörer unterhaltsamer Disput an der Frage, wie schnell man einen anderen Papst-Darsteller finden könne. Frei nach dem Motto: Papst kann jeder.
BE-Intendant Peymann ließ sich vertreten
Aber letztlich geht es nicht darum. Hochhuth ist enttäuscht, das seine Stiftung nicht ins Berliner Ensemble reinkommt, obwohl ihr die Immobilie gehört. Im Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Stiftung heißt es in § 7: „Sollte die Stiftung eine künstlerisch respektable Aufführung des ,Stellvertreter’ anbieten wollen, so steht das Land Berlin dafür ein, dass die Berliner Ensemble GmbH eine solche Aufführung in der Zeit vom 16. bis zum 18. Oktober (…) ermöglicht.“ BE-Intendant Claus Peymann, der nicht zu dem Gerichtstermin gekommen war, sondern sich durch Jutta Ferbers aus dem BE-Direktorium vertreten ließ, hatte vor einigen Tagen mitgeteilt, dass „in den vergangenen 13 Jahren“ von der Stiftung „nie eine Inszenierung des ,Stellvertreters’ angeboten“ wurde. Statt dessen habe das BE „freiwillig“ eine eigene Produktion des Stückes herausgebracht und gezeigt.
Nur eben nicht in diesem Oktober. Das kann man als Gehässigkeit werten.
Die Senatskulturverwaltung schlägt unterdessen versöhnliche Töne an. Kulturstaatssekretär André Schmitz sagte gestern nach dem Urteil: „Wir sollten eine außergerichtliche Einigung anstreben und diesen nunmehr seit Jahren währenden Streit im gemeinsamen Gespräch beenden.“
Vorher sehen sich wohl alle Protagonisten erneut vor dem Landgericht: Es steht noch eine Räumungsklage an.




