Die Wochenzeitung „Zeit“ will rechtlich gegen die Beschlagnahmung von Interview-Mitschnitten durch die Hamburger Staatsanwaltschaft vorgehen. Wie das Medienhaus am Montag mitteilte, seien Staatsanwaltschaft und Polizei am Montagmorgen in die Redaktionsräume gekommen und hätten mit einer Durchsuchung gedroht, um die Herausgabe von Tonaufzeichnungen zu erreichen, die Journalisten der „Zeit“ im Rahmen ihrer Recherche für den Podcast „House of Block“ angefertigt haben. Dazu sei es nicht gekommen, weil die Journalistin, gegen deren Wohnung laut Gericht ebenfalls ein Durchsuchungsbeschluss vorlag, die Aufzeichnungen freiwillig herausgegeben habe, um die Durchsuchung zu verhindern.

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Der Podcast widmet sich den Ermittlungen rund um die Unternehmerin Christina Block, die sich derzeit vor dem Landgericht Hamburg unter anderem wegen Kindesentführung und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Hintergrund ist ein Sorgerechtsstreit um Blocks Kinder, die bei ihrem Vater in Dänemark leben und vor einigen Jahren im Auftrag der Mutter entführt worden sein sollen. Block bestreitet die Vorwürfe. Zuletzt wurde bekannt, dass die Behörden bei ihren Ermittlungen in dem Fall auch auf das Sicherheitsleck rund um den ehemaligen Chef des Bundesnachrichtendienstes August Hanning gestoßen waren.

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Beschlagnahmte Mitschnitte: Landgericht hält Maßnahme für rechtens

Die Mitschnitte habe man auf den Durchsuchungsbeschluss hin herausgeben müssen, so die „Zeit“ in ihrer Pressemitteilung. Man habe aber der Beschlagnahmung widersprochen und die Unterlagen nur versiegelt übergeben, damit sie nicht ausgewertet werden können, bevor rechtlich geklärt ist, ob die Beschlagnahmung legal war. Das Landgericht Hamburg ist der Auffassung, dass die Beschlagnahmung der Beweismittel gerechtfertigt ist, da sie zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen sollen.

Fortsetzung Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung
Die Zeit hatte einen mehrteiligen Podcast über die Entführung der Block-Kinder veröffentlicht. Und auch mit der entführten Tochter gesprochen.© Marcus Brandt/dpa Pool/dpa | Marcus Brandt

Es handele sich um Tonbänder mit 200 Stunden Gespräch. Zu Wort kommen neben Blocks Ex-Mann Stephan Hensel und dessen neuer Ehefrau Astrid Have auch die damals 13 Jahre alte Tochter sowie die älteste gemeinsame Tochter von Block und Hensel, die mit Einverständnis der Mutter bei dem Vater lebt. Die Gespräche seien etwa zwei Wochen nach der Entführung in der Silvesternacht 2023/24 in einem sogenannten Safe-Haus in Dänemark aufgezeichnet worden. Die Mutter hatte die Kinder vier Tage nach der Entführung auf gerichtliche Anordnung wieder herausgegeben.

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Pressefreiheit: "Zeit" wehrt sich gegen Durchsuchung und Quellensuche

Die Ermittler erhoffen sich laut Angaben der „Zeit“ mithilfe der Aufzeichnungen, die Glaubwürdigkeit von Zeugen überprüfen zu können. Zusätzlich zu den Interview-Mitschnitten hätten die Behörden auch angebliche Vertragsunterlagen der Interviewten mit der „Zeit“ gesucht, die es laut Angaben des Medienhauses aber nicht gibt.

„Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist“, sagen die „Zeit“-Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner. Man werde sich entschieden gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit zur Wehr setzen.

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Pressefreiheit in Gefahr: Journalistenverbände kritisieren Durchsuchung

Redaktionsräume unterliegen in Deutschland einem besonderen rechtlichen Schutz. Die Hürden für eine Durchsuchung liegen deutlich höher als bei anderen Räumlichkeiten, da das Bundesverfassungsgericht dem Schutz von Quellen einen hohen Stellenwert einräumt. Das Landgericht gewichtet das Interesse an der Aufklärung der möglichen Straftat in diesem Fall als höher als den Schutz der Pressefreiheit – unter anderem auch, weil dem Gericht zufolge keine Enttarnung von Informanten drohe, da deren Identität bereits bekannt sei.

Scharfe Kritik kam von Journalistenverbänden. „Das Vorgehen der Behörden exakt zum Auftakt der Hamburger Woche der Pressefreiheit wirft schwerwiegende Fragen zum Schutz journalistischer Arbeit auf“, hieß es vom Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Mika Beuster. Journalistische Interviews dürften nicht ohne Weiteres zum Ermittlungsinstrument der Strafjustiz werden. Reporter ohne Grenzen sprach von einem schweren Angriff auf die Pressefreiheit: „Journalistisches Recherchematerial darf nicht zum Hilfsmittel der Strafverfolgung werden“, betonte Geschäftsführer Christian Mihr.

kna/epd/dpa