Berlin. Anika Decker gewinnt im „Keinohrhasen“-Streit gegen Til Schweiger. Allerdings sind die meisten Ansprüche inzwischen verjährt.
Der deutsche Drehbuchverband feiert es als ein „wegweisendes Urteil“. Anika Decker, der Drehbuchautorin der Erfolgsfilme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“, steht eine angemessene Beteiligung an den Verwertungserlösen dieser Filme zu. Das hat das Berliner Landgericht am Mittwoch entschieden. Allerdings ist das ein Pyrrhussieg: Die Ansprüche seien größtenteils verjährt. Das betreffe die Jahre vor 2015. Einer Gerichtssprecherin zufolge bekommt Autorin Anika Decker damit etwa 180.000 Euro. Doch immerhin: Das Recht ist auf ihrer Seite.