Wenn steter Tropfen den Stein höhlt, dann müssten die Chancen für ein eigenständiges Bundesministerium für Kultur und Medien gestiegen sein: Denn in der Koalitions-Arbeitsgruppe Kultur war das bei der zweiten Sitzung am Donnerstag im Clubraum der Akademie der Künste am Pariser Platz, gewissermaßen in Lauschweite der amerikanischen Botschaft, immer wieder ein Thema, wie es aus Teilnehmerkreisen hieß.

Allerdings blieb Unionsfraktionsvize Michael Kretschmer, der gemeinsam mit Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) die Arbeitsgruppe leitet, ebenso beharrlich bei seinem Standpunkt: Das Amt des Kulturstaatsministers, angesiedelt im Kanzleramt, habe sich bewährt. Und deshalb wolle die Union daran festhalten.

Am Ende soll Kanzlerin Merkel entscheiden

CDU und CSU haben sich in den vergangenen Jahren mit dem anfangs ungeliebten Amt, das Gerhard Schröder 1998 eingerichtet hat, arrangiert, auch, weil Bernd Neumann (CDU) den Laden zwei Legislaturperioden lang geleitet hat – ohne große Konflikte mit den Bundesländern, die in Deutschland die Kulturhoheit haben. Inzwischen sei es aber längst anerkannt, dass auch der Bund in vielen Bereichen Verantwortung trage, sagte Kretschmer.

Die Arbeitsgruppe, die mit ihren Themen eine Stunde früher fertig war als geplant, was auf eine gute Atmosphäre schließen lässt, hat sich in dieser umstrittenen Frage nicht festgelegt. „Darüber wird die Kanzlerin am Ende entscheiden“, betonte Kretschmer. Denn Ressortzuschnitte werden erst am Schluss der Koalitionsverhandlungen festgelegt.

„Deutschland ist eine Kulturnation“

Ein eindeutiges Votum gab es dagegen beim Staatsziel Kultur. Das soll im Grundgesetz verankert werden. „Deutschland ist eine Kulturnation. Wir sollten jetzt deutlich machen, dass dies auch eine Aufgabe für den Bund ist und nicht nur für die Länder“, sagte Kretschmer.

Damit würde eine Empfehlung umgesetzt, die die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ vor sechs Jahren in ihrem Abschlussbericht gegeben hat. Im vergangenen Jahr hatte die SPD einen Gesetzentwurf eingebracht, der Kultur und Sport in der Verfassung festschreiben sollte. Der Entwurf war aber nach Kritik von Union, FDP und Grünen nicht zur Abstimmung gekommen.

Die große Verhandlungsrunde von Union und SPD muss dem neuen Anlauf noch zustimmen. Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat nötig. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse dürfte das keine Hürde darstellen.