Unter Wahlberechtigung versteht man die Frage, wer überhaupt an einer Wahl teilnehmen darf. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Wahlrechts und legt fest, welche Menschen politische Entscheidungen mitbestimmen können. In einem demokratischen Staat wie Deutschland ist das grundsätzlich Ziel, möglichst vielen Bürgern die Teilnahme an Wahlen zu ermöglichen.
Die Wahlberechtigung gehört dem aktiven Wahlrecht an. In Deutschland gelten dabei folgende Bedingungen, das Mindestalter von 18 Jahren muss erreicht sein und die deutsche Staatsbürgerschaft muss im Pass herrschen, wenn es um bundesweite Wahlen wie die zum Deutscher Bundestag geht. Bei anderen Wahlen, etwa auf kommunaler Ebene oder bei Europawahlen, können die Regeln abweichen, zum Beispiel durch ein niedrigeres Wahlalter oder die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern aus anderen EU-Staaten.
In Demokratien richtet sich die Wahlberechtigung nach dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl. Dem entsprechend sollen möglichst keine Gruppen ohne sachlichen Grund ausgeschlossen werden. Gleichzeitig gibt es aber weiterhin klare Kriterien wie Alter oder Staatsangehörigkeit, die festlegen, wer teilnehmen darf. Damit bildet die Wahlberechtigung eine wichtige Grundlage, wie gerecht und repräsentativ ein politisches System ist.


