Nach früheren Störaktionen am Hauptstadtflughafen BER hat die Bundespolizei für ihren Einsatz knapp 6.400 Euro von Klimaaktivisten gefordert. Hintergrund sind Proteste der Klimagruppe Letzte Generation am 24. November und 8. Dezember 2022 sowie am 5. Mai 2023. In der Folge hat die Bundespolizei gegen 16 Beteiligte Gebührenbescheide erhoben, wie ein Sprecher mitteilte.

Nach den Angaben sind in 11 Fällen die Bescheide inzwischen bestandskräftig, das heißt die Betroffenen können nicht mehr dagegen vorgehen. Bei 4 Verfahren prüfen die Behörden laut Bundespolizei noch den jeweils eingelegten Widerspruch. In einem Fall sei Klage gegen den Widerspruchsbescheid erhoben worden. 

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Aktionen der Letzten Generation: Gebühren richten sich nach Einsatzdauer

Die Gebühren, die die Klimaaktivisten jeweils zahlen sollen, fallen sehr unterschiedlich aus. Ausschlaggebend dafür ist zum Beispiel, wie langer der Einsatz gedauert hat und wie viele Polizisten anrücken mussten. 

Für den Einsatz am 8. Dezember 2022 hat die Bundespolizei nach eigenen Angaben 3.050 Euro Gebühren erhoben. Zahlen sollen 6 Klimaaktivisten, denen es gelungen war, in den abgesperrten Bereich des Flughafens zu gelangen. Für die Aktion im Mai 2023, bei der Klima-Protestierer auf das Gelände eindrangen und eine Privatmaschine mit Farbe besprühten, liegt die Summe bei rund 2.280 Euro für 7 Leute. 

Auch Fluggesellschaften verlangen Schadensersatz

Wesentlicher teurer dürfte den Klimaaktivisten die Schadensersatzforderungen der Fluggesellschaften zu stehen kommen: Stellvertretend für alle Lufthansa-Airlines fordert Eurowings einem Bericht der „Bild am Sonntag“ zufolge 120.000 Euro von der „Letzten Generation“ für die Flughafenblockade in Berlin. Demnach sollen die sechs Beschuldigten bereits entsprechende Zahlungsaufforderungen erhalten haben.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) kündigte zudem in dem Blatt an, sich für eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes einzusetzen. Darüber habe er sich bereits mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt. „Blockaden von Flughäfen mit dem Ziel, die dortigen Abläufe zu stören, überschreiten bei weitem die Grenzen des legitimen Protests. Das sind auch keine Bagatelldelikte“, sagte Wissing.

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Derzeit versucht die Bundespolizei weitere Störaktionen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) zu verhindern. Nach Protesten an den Airports Köln/Bonn, Frankfurt/Main und Leipzig wurde der Schutz nach Angaben von Polizei und Betreiber hochgefahren.

Klage nach Farbattacke 

Nach Protestaktionen wie Farbattacken oder Verkehrsblockaden durch das Ankleben auf Straßen versuchen auch andere Behörden Klimaaktivisten zur Kasse zu bitten.

Das Land Berlin dagegen klagt gegen Klimaaktivisten nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor am 17. September 2023. Laut Senatsverwaltung für Finanzen sollen sie knapp 142.000 Euro zahlen. Wann das Landgericht Berlin sich mit der Klage befasst, ist noch offen. 

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