Dieses Urteil ist sehr, sehr hart. Eine Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin muss wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung ihr selbst errichtetes Eigenheim verlassen. Das Grundstück muss sie an den Eigentümer übergeben. Darüber hinaus muss die Familie das Haus binnen eines Jahres abreißen lassen. Dies entschied der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts in seinem nun verkündeten Urteil. Zudem muss die Familie für die Nutzung des Grundstücks eine Entschädigung an den Eigentümer zahlen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Was war passiert? Bereits im Jahr 2010 hatte die Familie das etwa 1000 Quadratmeter große Grundstück bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Die Versteigerung des Baulands fand statt, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.
Amtsgericht hat versäumt, richtig nach dem Erben zu suchen
Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies bestätigte das OLG. Das Gericht ordnete jetzt die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung an.
Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte bereits im Rechtsausschuss des Landtags angekündigt, dass das Land die Familie wegen des Fehlers des Amtsgerichts entschädigen werde.
dpa/dw


