Der Senat verschärft den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Künftig soll deutlich mehr Geld aus illegalen Geschäften eingezogen werden als bisher. Dazu startet in den Bezirken ein Modellversuch. „Wir wollen schauen, dass wir die kriminelle Szene schwächen“, sagte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Dienstag nach der Senatssitzung. „Das geht am besten da, wo es am meisten wehtut: dem Geld.“

Statt bislang Bußgelder gegen illegales Glücksspiel, Schwarzarbeit oder illegale Prostitution zu verhängen, sollen die Bezirksämter künftig mehr sogenannte Einziehungsbescheide erstellen. „Diese Praxis fand bislang so gut wie keine Anwendung“, sagte Badenberg. Dadurch könne deutlich mehr Geld abgeschöpft werden.

Täter können legale Kosten geltend machen

Der Unterschied besteht darin, dass bei Bußgeldern das sogenannte Netto-Prinzip gilt, während es bei Einziehungen das Brutto-Prinzip ist. Bei einem Bußgeld können Täter, die zum Beispiel illegal Glücksspielautomaten aufstellen, bislang eigene – legale – Kosten, wie Miete oder Anschaffung, geltend machen und müssen damit weniger des illegal erworbenen Geldes zurückzahlen. Das ist bei Einziehungen nicht der Fall.

Zehn von zwölf Bezirken wollen sich am Modellversuch beteiligen

Justizsenatorin Badenberg erhofft sich dadurch mehr Einnahmen für das Land Berlin und legte eine Beispielrechnung vor: Wenn jemand illegal zwei Glücksspielautomaten für einen Monat lang aufgestellt und dadurch einen Umsatz von 9200 Euro erzielt habe, müsste er nur 5400 Euro Bußgeld zahlen, weil er Miet- und Anschaffungskosten geltend machen dürfe. Im Fall des Einziehungsbescheides müsste er den gesamten Umsatz an das Land abführen.

Bußgelder sind einfacher zu verhängen als Einziehungsbescheide

Bislang werden in solchen Fällen in der Regel Bußgeldbescheide erlassen, weil sie juristisch einfacher zu verhängen seien. Badenberg hat deswegen in Zusammenarbeit mit den Bezirken einen Leitfaden erstellt, mit dem die Ordnungsämter leichter Einziehungen vornehmen können. Zehn der zwölf Bezirke haben ihre Zusammenarbeit angekündigt. Nur Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf wollen bei dem Modellversuch nicht mitmachen, sagte Badenberg. Das Modellprojekt soll so bald wie möglich starten, ständig evaluiert und nach drei bis sechs Monaten auch auf andere Tatbestände ausgeweitet werden, kündigte die Justizsenatorin an.

Gerichte haben im vergangenen Jahr Einziehungsentscheidungen in Höhe von 91 Millionen Euro vorgenommen. Tatsächlich eingezogen worden sind aber nur 6,5 Millionen Euro, der größte Teil sei in der Zeit zwischen Tat und Verurteilung beiseite geschafft worden, sagte Badenberg. Durch die sofortige Einziehung durch die Ordnungsämter könnte ein Großteil des Geldes sichergestellt werden, erhofft sich die Justiz.