Die Fluglärm-Gegner am künftigen Hauptstadtflughafen „Willy Brandt“ (BER) in Schönefeld haben erneut zwei schwere juristische Niederlagen hinnehmen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Mittwoch in zwei Urteilen die umstrittene „Wannsee-Route“. Die Unterlegenen – die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die brandenburgische Gemeinde Blankenfelde-Mahlow – kündigten umgehend weitere juristische Schritte gegen die Entscheidung an.

Über die „Wannsee-Route“ sollen nach einer Eröffnung des neuen Großflughafens in Schönefeld Passagierflugzeuge von der BER-Nordbahn in Richtung Westen starten. Die Maschinen fliegen dabei zunächst geradeaus über den Ortskern der unmittelbar am BER gelegenen brandenburgischen Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und biegen dann bei Ludwigsfelde in Richtung Nordwesten ab.

Dabei werden sie unter anderem den Wannsee und mehrere besonders geschützte Naturareale überfliegen. Dazu gehören auch Flächen, die bereits vor Jahren vom Land Berlin und den angrenzenden brandenburgischen Gemeinden als „ruhige Gebiete“ ausgewiesen wurden und die vor allem der Erholung der Menschen dienen sollen.

Überquerung des nuklearen Forschungsreaktors

Bis zu 48 mittelgroße Passagierflugzeuge wie zum Beispiel ein Airbus A320 sollen nach den Festlegungen der Deutschen Flugsicherung täglich über die „Wannsee-Route“ fliegen. Dabei überqueren die Maschinen in relativ niedrigen Höhen von 5000 bis 8000 Fuß (1500 bis 2400 Meter) nicht nur den nuklearen Forschungsreaktor der Helmholtz-Gesellschaft direkt am Wannsee, sondern fliegen auch über mehrere ausgewiesene „ruhige Gebiete“ – darunter den Grunewald. Für die Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist dies ein Skandal. Gemeinsam mit mehreren betroffenen Gemeinden und Anwohnern hat die Umweltschutzorganisation gegen diese Flugrouten-Festlegung sofort Einspruch eingelegt, verlor die Klage 2013 aber in erster Instanz.

Die DUH wollte sich mit dieser Entscheidung jedoch nicht abfinden und war in Revision gegangen. Dieser Antrag wurde am Mittwoch vom Bundesverwaltungsgericht jedoch vor allem aus formalen Gründen abgewiesen. Nach Auffassung der Richter könne die Klägerin, also die Deutsche Umwelthilfe, nicht den Schutz von Gebieten einfordern, die das Land Berlin und die Gemeinden Teltow und Kleinmachnow in ihren Lärmaktionsplänen als „ruhige Gebiete“ ausgewiesen haben, heißt es in der Begründung der Verwaltungsrichter.

Die Kläger hätten lediglich geltend machen dürfen, dass die Flugrouten unter Verstoß gegen naturschutzrechtliche Vorschriften festgelegt worden seien. Doch auch in dieser Frage sahen die Bundesrichter keinen Erfolg. Nach vorheriger Feststellung des Oberverwaltungsgerichts sei es ausgeschlossen, dass die Natura-2000-Gebiete Teltowkanalaue, Pfaueninsel, Grunewald und westlicher Düppeler Forst durch die Auswirkungen des Abflugverkehrs erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden, heißt es in der Begründung des Gerichts.

EU-Beschwerde angekündigt

Remo Klinger, Rechtsvertreter der Naturschutzorganisation, will trotz der Niederlage vor Gericht nicht aufgeben. „Unsere Klagerechte wurden hier unzulässig beschnitten. Wir werden daher Verfassungsbeschwerde einlegen“, kündigte er nach dem Urteil gegenüber der Berliner Morgenpost an.

Das Gericht habe sich auch über europarechtliche Vereinbarungen hinweggesetzt, die Deutschland mit unterschrieben habe. Daher werde er auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission prüfen. In einem zweiten Verfahren wiesen die Bundesrichter auch den Revisionsantrag der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ab. Die in unmittelbarer Nachbarschaft zum BER gelegene Gemeinde gehört zu den am stärksten von Fluglärm belasteten Gemeinden. Über den Ortskern fliegen bei Westwind die startenden Flugzeuge und bei Ostwind die landenden Maschinen. „Anders als in vielen anderen Gemeinden werden diese Anwohner keinen einzigen Tag im Jahr vom Fluglärm verschont werden“, sagte Alexander Fröhlich, Sprecher des Bürgermeisters. Im Kampf gegen den Dauer-Fluglärm hatte die Gemeinde bereits einen Teilerfolg gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erzielt, die die Flugrouten Anfang 2012 genehmigt hatte. Danach hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Geradeaus-Startroute von der Nordbahn für die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) für ungültig erklärt. Das BAF muss nun eine Alternativroute festlegen. Die Gemeinde wollte in Leipzig erreichen, dass der Überflug des Ortskerns auch tagsüber nicht erlaubt wird.

Diese Forderung lehnte das Bundesverwaltungsgericht aber ab. Die Richter sahen zwar auch, dass es eine Doppelbelastung der Anwohner durch Starts und Landungen gibt. „Die Entscheidung, den Fluglärm auf einen Korridor zu konzentrieren, hat aber den Vorteil, dass der Kreis der von unzumutbaren Fluglärm Betroffenen möglichst gering gehalten wird“, urteilten nun die Richter. Gemeinde-Sprecher Alexander Fröhlich ist enttäuscht, will aber nicht aufgeben. „Für die Gemeinde ist das Thema noch nicht erledigt. Wir werden nach neuen Wegen suchen, um gegen die Doppelbelastung unserer Einwohner zu kämpfen“, sagte er der Berliner Morgenpost.