Großflughafen

Air Berlin zieht Millionenklage gegen den BER zurück

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Der Schadenersatz-Prozess von Air Berlin gegen die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg sollte vor dem Landgericht Potsdam in die zweite Runde gehen. Doch dazu kommt es nun nicht.

Die Fluggesellschaft Air Berlin hat ihre millionenschwere Klage gegen die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) zurückgezogen. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Potsdam, Kathrin Reiter, am Dienstag in Potsdam mit.

Für die geplatzte Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens vor zwei Jahren bekommt Air Berlin nur eine geringe Entschädigung. Beide Seiten einigten sich nach Informationen der Berliner Morgenpost darauf, dass der Flughafenbetreiber seinem wichtigsten Kunden weniger als zwei Millionen Euro überweist. Gefordert worden waren allerdings 48 Millionen Euro.

Von Air Berlin war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Die Aussichten der zweitgrößten deutschen Airline auf einen Erfolg vor Gericht waren jedoch ohnehin gering.

Der Prozess sollte an diesem Mittwoch vor dem Landgericht Potsdam in die zweite Runde gehen. Doch der Termin wurde aufgehoben. Die Unternehmen teilten lediglich mit, dass sie sich am Montag außergerichtlich geeinigt hätten. „Über Einzelheiten der Einigung haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart.“

Air Berlin hatte wegen der vor zwei Jahren geplatzten Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens 48 Millionen Euro Schadenersatz verlangt.

Gericht wollte nur Vertrauensschaden zugestehen

Bei der ersten Verhandlung im Januar 2014 hatte die Kammer allerdings bezweifelt, dass es einen Vertrag zwischen Air Berlin und der FBB gegeben habe und auf einen außergerichtlichen Vergleich gedrungen.

Air Berlin forderte Schadenersatz, weil die Eröffnung des Flughafens in Schönefeld vor zwei Jahren wenige Wochen vor dem geplanten Termin abgesagt wurde. So habe das Unternehmen Verluste erlitten, weil es den Flughafen Tegel nach wie vor nicht als Drehkreuz für Fernverbindungen nutzen könne. Flughafenchef Hartmut Mehdorn hatte das Verfahren in seiner Zeit als Chef von Air Berlin noch selbst angestrengt.

Das Gericht hatte dagegen erklärt, die Fluggesellschaft könne allenfalls einen Vertrauensschaden reklamieren. Dies betreffe aber nur einzelne Positionen wie Mieten für Büros oder Umbuchungskosten.

Flughafenchef Hartmut Mehdorn hatte das Verfahren in seiner Zeit als Chef von Air Berlin noch selbst angestrengt. Der Ausgang des Prozesses war mit Spannung erwartet worden, weil noch weitere Firmen Schadenersatz geltend machen könnten. So listet die Lufthansa ihre Schäden monatlich auf und auch der Bahn entstehen Kosten für die Instandhaltung des Eisenbahntunnels zum Airport. Die beiden Unternehmen wollten aber erst nach der tatsächlichen Eröffnung des Hauptstadtflughafens über Schadenersatzforderungen verhandeln.

( dpa/sei )