Die Fluggesellschaft Air Berlin hat mit ihrer Schadenersatzklage gegen die Betreiber des Hauptstadtflughafens vor dem Landgericht Potsdam zunächst schlechte Aussichten.

Der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer, Lothar Kühn, bezweifelte in seiner Bewertung zu Beginn der Verhandlung, dass zwischen Air Berlin und der Flughafengesellschaft FBB überhaupt ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Schließlich habe der Flughafen noch gar nicht existiert, weil die behördlichen Genehmigungen fehlten. Auch die Zuteilung von Slots für Air Berlin und die öffentlichen Ankündigungen zur Eröffnung des Flughafens begründeten nicht zwingend ein Vertragsverhältnis, sagte Kühn.

Air Berlin klagt in dem Zivilprozess auf 48 Millionen Euro Schadenersatz wegen der geplatzten Eröffnung. Allerdings hätte die FBB möglicherweise warnen müssen, wenn es absehbar war, dass der Eröffnungstermin 3. Juni 2012 unsicher würde.

Andere Schadenersatzklagen könnten folgen

Laut Air Berlin sind die der Gesellschaft entstandenen Schäden bis August 2013 aufsummiert und mit Belegen, die 27 Aktenordner füllen, detailliert belegt worden. Der Schriftsatz umfasst 300 Seiten.

Sollte sich Air Berlin vor Gericht doch durchsetzen, könnten andere Klagen folgen. Denn auch andere Airlines, wie zum Beispiel Lufthansa, sowie Ladenbetreiber und Gastronomen wurden von der Terminverschiebung für die Eröffnung des neuen Großflughafens überrascht und blieben auf ihren Kosten sitzen.

dpa/jkw