Die Verhandlung über die sogenannte Müggelseeroute vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) begann mit einem kleinen Fehler, der aber nur zu gut in die schwierige Gemengelage passte. Die Karte mit der betreffenden Flugroute über den Müggelsee hing falsch herum am Ständer. Als das Versehen auffiel, stand der Vorsitzende Richter schließlich selbst auf und drehte sie um 90 Grad nach links.
Für den neuen Hauptstadtflughafen BER geht es bei der für zwei Tage angesetzten Gerichtsverhandlung um die ganz grundsätzliche Entscheidung, ob die künftigen Flugrouten rechtmäßig zustande gekommen sind. Die Anwohner des Müggelsees bezweifeln das. Sollten sie recht bekommen, müsste vermutlich eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung nachgeholt werden, bei der die Auswirkungen auf die Natur untersucht werden. Im Extremfall müsste vielleicht sogar das Planfeststellungsverfahren für den BER ergänzt werden. Verzögerungen bei der Inbetriebnahme wären in jedem Fall unvermeidlich.
Denn wenn neue Routen festgelegt werden, können diese hinterher auch wieder vor Gericht angezweifelt werden. Möglicherweise könnten dann auch weniger Flugzeuge vom BER aus starten, da es schlicht zu wenig Routen für sie gibt.
Geklagt hatten bei diesem Gerichtstermin mehrere Anwohner des Müggelsees sowie die Naturfreunde Deutschland und die Deutsche Umwelthilfe. Ihrer Ansicht nach ist die Route über den Müggelsee rechtswidrig, da angeblich die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erfolgt sein soll. Dabei haben sie die Unterstützung der EU-Kommission, die aus genau diesem Grund ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Genutzt wird die Route bei Ostwind, da Flugzeuge immer gegen den Wind starten.
In dem Fall werden nach derzeitigem Stand künftig rund 122 Maschinen pro Tag den See überqueren. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) als Beklagter behauptet dagegen, dass eine eigene Umweltverträglichkeitsprüfung nicht nötig gewesen sei. Im Planfeststellungsbeschluss seien die Auswirkungen auf die Umwelt bereits untersucht worden, so das BAF.
Abbiegen im 15-Grad-Winkel
Hintergrund der Klage ist der Streit über die Festsetzung der Flugrouten. Ursprünglich ging man davon aus, dass die Flugzeuge auf einer geraden Linie vom neuen Hauptstadtflughafen BER aus starten würden. In dem Fall wären die Flugrouten nicht direkt über den Müggelsee gegangen. Doch als das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Januar die von der Deutschen Flugsicherung vorgeschlagenen Flugrouten weitgehend bestätigte, fühlten sich viele Anwohner getäuscht. Denn bei den jetzt festgelegten Routen biegen die Flugzeuge kurz nach dem Start um 15 Grad ab und überfliegen den See.
Schon zu Beginn der Verhandlung drängte sich vor allem eine Frage auf: Was wäre, wenn der neue Hauptstadtairport BER jetzt schon am Netz wäre? Das ist natürlich immer eine völlig müßige Überlegung, und doch kommt man um genau diese Frage bei einem Gerichtstermin über Flugrouten nicht herum. Denn in der derzeitigen Situation, wo ein neuer Starttermin für den Großflughafen noch nicht einmal in Aussicht ist, bekommen die Klagen der Bürger eine viel größere Schlagkraft, als sie es sonst vielleicht hätten.
Für die Akzeptanz des BER ist das ein Desaster. Vorfreude oder gar Stolz verspürt kaum mehr ein Berliner beim Gedanken an den neuen Großflughafen. Stattdessen fragen sie sich, was bei der Planung des Hauptstadtairports überhaupt ordnungsgemäß verlaufen ist. Der Eindruck wurde am ersten Verhandlungstag im Sitzungsaal des OVG an der Hardenbergstraße erneut bestätigt.
Wem das Gericht recht gibt, ließ sich im Laufe des ersten Verhandlungstags kaum abschätzen. Falls am heutigen Mittwoch weitere Dokumente nachgereicht werden, könnte sich die Entscheidung sogar um Monate verzögern. Allerdings hatten Anwohner vor eben diesem Gericht schon einen überraschenden Sieg errungen. Damals ging es um die Wannsee-Route. Im Januar kippte das OVG diese Flugroute, bei der die Flugzeuge in unmittelbarer Nähe eines atomaren Forschungsreaktors entlanggeflogen wären. Das Risiko für einen Flugunfall oder einen terroristischen Anschlag sei nicht ermittelt worden, hieß es. Das Bundesamt will die Entscheidung allerdings nicht hinnehmen und dagegen in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht gehen.
Unterstützung für Mehdorn
Flughafenchef Hartmut Mehdorn bekommt für seine Pläne, den BER in mehreren Schritten ans Netz zu bringen, nun die Unterstützung der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK). Er halte eine Teileröffnung durchaus für sinnvoll, sagte IHK-Präsident Eric Schweitzer. Ursprünglich sollte der Umzug von den Flughäfen Tegel und Schönefeld (alt) an den BER in nur einer Nacht erfolgen. Zudem hält es Schweitzer für richtig, wegen drohender Kapazitätsprobleme am BER über einen längeren Betrieb von Tegel nachzudenken.





