Das Familiengericht Seit 1976 wurden an den Amtsgerichten eigene Abteilungen geschaffen, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig sind. Hintergrund war das neue Scheidungsrecht. Bis dahin war die Verteilung der Aufgaben zwischen Ehepartnern im Bürgerlichen Gesetzbuch des Jahres 1900 geregelt. Danach war der Mann für den finanziellen Unterhalt der Familie zuständig, die Frau für die Haushaltsführung und Kindererziehung. Seit 2009 ist bei allen Verhandlungen, Erörterungen und Anhörungen am Familiengericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Im Jahr 2012 wurden an den Berliner Familiengerichten 36.140 Verfahren abgeschlossen, das waren rund 3000 mehr als noch im Jahr 2010.
Reform des Familienrechts Bis 2013 hatten ledige Väter keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ihres Kindes das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Anfang 2013 beschloss der Bundestag eine Gesetzesreform, mit der Vätern der Zugang erleichtert wird. Heute können ledige Väter ab sechs Wochen nach der Geburt ihres Kindes einen Antrag auf das Sorgerecht stellen. Auch ein Umgangsrecht mit ihrem Kind konnten „biologische“ Väter gegen den Willen der Mutter bis zum Jahr 2013 nur dann vor Gericht durchsetzen, wenn sie bereits eine enge persönliche Beziehung zu dem Kind aufgebaut hatten. Nach dem neuen Gesetz entscheidet das Gericht, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für das Kind übernehmen will. Außerdem haben leibliche Väter nun das Recht auf Auskünfte zu den Lebensverhältnissen ihres Kindes.
Selbsthilfe Der Väteraufbruch für Kinder e.V., gegründet 1988 während der „Scheidungsreform“, hat heute rund 3.000 Mitglieder. Bundesvorsitzender ist Rainer Sonnenberger. Mit seiner Tätigkeit spricht der Verein nach eigenen Angaben jährlich etwa 25.000 Väter an. Schwerpunkt ist die Selbsthilfe. Der Verein hat rund 90 Ortsgruppen in ganz Deutschland, auf seiner Website bietet er Fachinformationen und Erfahrungsaustausch. Der Väteraufbruch ist auch politisch aktiv mit Demonstrationen, Lobbyarbeit. Kontakt: www.vaeteraufbruch.de, Hotline 01805 - 120 120 (14 Ct./ Min. aus dem dt. Festnetz).
Die Mütterlobby e.V, gegründet 2012, hat mittlerweile deutschlandweit gut 200 Mitglieder. Vorsitzende ist Barbara Thieme. Der Verein vernetzt betroffene Mütter über ein geschlossenes Forum im Internet, bietet Seminare und Workshops und vertritt die Interessen der Mütter auch öffentlich. Kontakt: www.muetterlobby.de, Telefonnummer: 030 - 9170 5003.
Beratung bei Krisen und Gewalt
BIG Hotline – Hilfe bei häuslicher Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder im Raum Berlin, www.big-hotline.de, Telefonnummer 030 - 611 03 00. BIG berät in akuten Krisensituationen bei häuslicher Gewalt. Das Angebot richtet sich an Frauen, die selbst häusliche Gewalt erleben oder erlebt haben, an Personen aus dem Umfeld von Betroffenen, Mitarbeiter von Behörden, sozialen Einrichtungen und Institutionen, die mit dem Thema häusliche Gewalt konfrontiert sind. Wenn nötig, vermittelt BIG auch eine mobile Intervention vor Ort, Gespräche an einem sicheren Ort, Begleitung ins Frauenhaus, ins Krankenhaus oder zum Gericht.
Literatur
Für Väter: Jochen König gehört zur kleinen Gruppe alleinerziehender Väter. Der 32-Jährige beschreibt anschaulich, wie er das Studium in Frankfurt (O.) mit Kind meistert und von seiner anfänglichen Angst, „keine gute Mutter zu sein“. Jochen König: „Fritzi und ich“, Herder-Verlag, 2013, 14,99 Euro.
Für Eltern: Der Psychologe Claus Koch und der Familienrichter Christoph Strecker geben Beispiele und Tipps, wie man Kindern in der Trennungszeit hilft. Außerdem: die wichtigsten Untersuchungen zum Kindeswohl, juristische Hilfen zu Sorgerecht und Unterhalt. Claus Koch, Christoph Strecker: Kindern bei Trennung und Scheidung helfen. Psychologischer und juristischer Rat für Eltern, Beltz, 2011, 12,95 Euro.
Für Kinder: Es ist Samstag. Der erste von diesen neuen blöden Samstagen. Nuno hat ALLE seine Sachen eingepackt und wartet auf Papa. Denn Mama und Papa haben sich getrennt und Nuno wird von nun an abwechselnd bei Mama und Papa wohnen... Einfühlsam geschrieben und schön gezeichnet, ab 7 Jahre. Saskia Hula: Nuno geteilt durch zwei, Verlag Mixtvision, 2013, 12,90 Euro
Statistik Rund fünf Millionen Kinder in Deutschland haben getrennte Eltern. 90 Prozent dieser Kinder leben bei der Mutter, jedes dritte Trennungskind verliert den Kontakt zum Vater. Rund 151.000 Männer in Deutschland sind alleinerziehend – und rund 1,5 Millionen Frauen. Im Jahr 2012 ließen sich in Deutschland fast 180.000 verheiratete Paare scheiden. Insgesamt waren 2012 in Deutschland rund 143.000 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. In Berlin gab es 7930 Ehescheidungen im Jahr 2011, 2012 waren es 7267. 4664 Kinder waren betroffen.
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