Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller will gegen seine Verurteilung wegen eines Wahlplakats mit mutmaßlichem Hitlergruß in Berufung gehen. Das teilte die AfD Brandenburg mit. Man sei „fest überzeugt“, dass das Urteil einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalte, zitierte die Partei Möllers Anwalt Hans-Christoph Jahr.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte Möller, der früher auch als Oberbürgermeisterkandidat antrat, zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt und sprach von einer bewussten Provokation. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auch interessant
Wahlplakat der AfD: Erwachsene formen mit Armen ein Dach über Kinder
Verhandlungsgegenstand war ein Plakat Möllers im Landtagswahlkampf 2024, auf dem zwei Erwachsene zu sehen sind, die die Arme über drei sitzende Kinder heben. „Wir schützen eure Kinder” steht darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Haltung einem Hitlergruß nicht ähnlich sehe und die abgebildeten Personen auch niemand grüßen würden.
Auch interessant
Prozess gegen Wilko Möller: Landtag gewährte AfD-Politiker keine Immunität
Die AfD versuchte vorher, einen Stopp des Verfahrens zu erreichen, und forderte Immunität für den AfD-Abgeordneten Möller. Das hätte einen weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung bedeutet. Der Brandenburger Landtag lehnte den Antrag auf Immunität aber mehrheitlich ab. „Wilko Möller wird mit diesem Strafverfahren und mit diesem Prozess ein schlimmes Unrecht getan”, meinte der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Hans-Christoph Berndt.
Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als rechtsextremistisch ein. AfD-Landeschef René Springer zweifelte die Unabhängigkeit der Justiz an. „Es geht hier nicht um ein Plakat. Es geht um die AfD“, teilte Springer mit. „Der ganze Vorgang erinnert an den Umgang mit Oppositionellen in der DDR. Dieses Urteil beschädigt das Vertrauen in die Unabhängigkeit unserer Justiz massiv.“
Auch interessant
Mutmaßlicher Hitlergruß auf Wahlplakat: Werbegrafiker auch angeklagt
Der mitangeklagte Werbegrafiker soll für das Wahlplakat extra ein Bild gespiegelt haben, damit es so aussehe, als ob der Mann den rechten Arm hebt, warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor.
Möller soll das Plakat, das im Wahlkampf in Frankfurt (Oder) hing, gebilligt haben, obwohl er von dem Verbot gewusst habe. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Möller wies die Vorwürfe als „rein politische Sache” zurück.





