Im Berliner Umland darf die Miete bei einer Wohnungs-Neuvermietung ab 1. Januar 2016 nicht mehr nahezu unbegrenzt erhöht werden. Das brandenburgische Kabinett hat am Dienstag einem entsprechenden Vorschlag von Bauministerin Kathrin Schneider (SPD) zugestimmt. Die Verordnung sieht vor, dass die neue Miete um höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
„Allerdings gilt die Mietpreisbremse nicht bei der Vermietung von Neubauten und bei umfassenden Modernisierungen, so wie es das Bundesgesetz zur Mietpreisbremse vorgibt“, sagte die Ministerin nach der Sitzung. Die Mietpreisbremse werde dafür sorgen, dass in angespannten Wohnlagen die Mieten nur maßvoll steigen.
Grundlage für die Einführung der Mietpreisbremse im Speckgürtel um Berlin ist ein Gutachten. Darin wurde die Wohnungsmarktdaten in den Gebieten analysiert, in denen es zu wenig günstige Wohnungen gibt. Es handelt sich um jene 30 Orte, in denen bereits die Kappungsgrenze gilt. Vermieter dürfen seit 1. September 2014 die Miete bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent anheben, früher waren 20 Prozent erlaubt.
In Ahrensfelde gilt Regelung nur bei Neuvermietungen
Bei der 31. Gemeinde handelt es sich um Ahrensfelde. Zu den Kommunen mit Mietpreisbremse gehören Potsdam, Kleinmachnow und Teltow sowie Falkensee, Dallgow-Döberitz, Glienicke/Nordbahn und Hohen Neuendorf. Ausserdem Zeuthen, Bernau, Königs Wusterhausen, Schönefeld, Blankenfelde-Mahlow, Rangsdorf und Schulzendorf, auch Königs Wusterhausen und Wildau. Die beiden Regelungen gelten unter anderem zudem für Oranienburg, Velten und Erkner. In Ahrensfelde darf bei Neuvermietungen künftig die zehn Prozent der ortsüblichen Miete nicht überschritten werden. Bei bestehenden Mietverträgen gilt allerdings nicht die in den anderen 30 Kommunen eingeführte Kappungsgrenze. „Die Wohnungsmarktlage ist in Ahrensfelde inzwischen angespannter als zum Zeitpunkt der Untersuchungen für die Kappungsgrenzenverordnung“, sagte Schneider. Sie kündigte an: „Wir wollen dafür sorgen, dass in den nächsten Jahren mindestens 2000 Wohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen gebaut werden.“
Das Kabinett billigte außerdem eine Verordnung, in der eine zweite Einkommensgrenze für den Bezug von Sozialwohnungen geregelt ist. Damit haben auch Mieter mit mittleren Einkommen die Möglichkeit eine günstigere Wohnung zu beziehen. Allerdings gibt es nur noch wenige Sozialwohnungen auf dem Markt, da sie lange kaum mehr gefördert wurden. Ein Vier-Personen-Haushalt darf nach den neuen Kriterien für eine geförderte 90-Quadratmeter-Wohnung über maximal 3400 Euro brutto verfügen. Mit der Überschreitung der ersten Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent werden laut Ministerium zusätzlich etwa 29 Prozent aller Mieterhaushalte unter die zweite Einkommensgrenze fallen. Damit seien etwa 70 Prozent aller Mieter berechtigt, eine geförderte Wohnung zu beziehen. Zudem habe das Land bereits die Fördermittel aus dem Wohnungsbauvermögen von 40 auf 70 Millionen Euro aufgestockt.
Hauseigentümer-Verband schließt Klage nicht aus
Der Landesverband der Brandenburger Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereine schließt wie in Berlin und Schleswig-Holstein nicht aus, gegen die Mietpreisbremse im Berliner Umland zu klagen, sollte sie in Kraft treten. „Wir bezweifeln, dass die Richtigen davon profitieren werden“, sagte Landeschef Lars Eichert auf Anfrage. „Das einzige, das für günstigere Mieten sorgt, ist der Bau von mehr Wohnungen.“



