Vielleicht gibt es doch noch einen richtigen Beweis oder eine Zeugenaussage, die den Angeklagten Mario K. überführen könnte? Oder es gibt zumindest eine nachvollziehbare Antwort auf die Frage, was die Staatsanwaltschaft bewog, gegen den 42-Jährigen Anklage zu erheben. Und eine Antwort darauf, wovon genau sich das Landgericht in Frankfurt (Oder) leiten ließ, gegen ihn das Hauptverfahren zu eröffnen. Seit Mai 2014 muss sich Mario K. vor dem Schwurgericht Frankfurt (Oder) verantworten. Ein kräftiger Mann mit gepflegtem Bart, der die Verhandlung gespannt verfolgt und zwischendurch immer Stichpunkte in einen Laptop tippt.
Es geht in diesem Prozess um die Taten des sogenannten „Maskenmanns“. Im August 2011 schlug er die Frau eines Berliner Unternehmers auf dem Landsitz der Familie im brandenburgischen Bad Saarow mit einem Knüppel nieder und floh, als eine Haushälterin erschien. Im Oktober 2011 lauerte er der 23 Jahre alten Tochter des Unternehmers auf und schoss einen Bodyguard nieder, der sich schützend vor die Frau stellte. Der Mann ist seitdem querschnittsgelähmt. Ein Jahr später, am 5. Oktober 2012, entführte der „Maskenmann“ den Berliner Investmentkaufmann Stefan T. aus dessen Villa am Großen Storkower See. Dass es sich bei diesen Überfällen um denselben Täter handelt, ist sehr wahrscheinlich: Er war jedes Mal maskiert. Und identisch war auch die Waffe, mit der geschossen wurde.
Mario K. passte ins Täterbild. Der arbeitslose Dachdecker soll einen Hass auf Reiche haben – beide Familien, deren Mitglieder vom „Maskenmann“ attackiert wurden, sind wohlhabend. Auch gibt es bei K. offenkundig eine Affinität zu Waffen und zum Wassersport. Bei der Entführung des Investmentkaufmanns wurde ein Kajak eingesetzt. Und vor seiner Festnahme am 18. September 2013 lebte K. monatelang in Wäldern des Berliner Umlandes – der „Maskenmann“ verschleppte Stefan T. zu einer Schilfinsel, wo er ihn fesselte und knebelte.
Weitere Indizien gegen Mario K.
Der Leiter der Mordkommission der Polizeidirektion Ost in Frankfurt (Oder), Falk Küchler, erwähnte bei seiner Aussage vor Gericht als weitere Indizien „falsche Alibis“, die Mario K. angegeben habe. Ebenso seine Mitgliedschaft in einem Schützenverein, wo er Zugang zur gleichen Munition hatte, die der Täter bei seinen Schüssen in beiden Fällen verwendete.
Weitere Hinweise, so Küchler, seien K.s Vorstrafen gewesen: 1998 wurde er von einer Moabiter Strafkammer wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Anlass für diesen Prozess war ein Streit mit jungen Leuten in Hellersdorf. K. zückte plötzlich eine Pistole – wie bei den versuchten Entführungen war es eine Ceska – und verletzte zwei Mädchen und drei Jungen durch Schüsse.
Im November 2004 verurteilte ihn eine andere Moabiter Strafkammer wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Diebstahls zu fünf Jahren und drei Monaten. Mario K. war am Seddinsee mit einem Kajak an Boote herangefahren, hatte sie geplündert und anschließend in Brand gesetzt. Er hauste damals in einem Zelt auf einer kleinen Insel in den Gosener Wiesen am Seddinsee. Dort bunkerte er auch die Beute: Generatoren, Batterien, Trafos, Schlauchboote. Ein Jäger aus Eichwalde entdeckte Anfang Mai 2004 zufällig das Diebeslager. Als Polizisten kurz darauf das Zelt durchsuchten, sprang ihnen ein Mann entgegen, bekleidet mit einem schwarzen Neoprenanzug, das Gesicht geschwärzt – kein anderer als Mario K., der vorgab, hier nur zu zelten.
Nur die Beweise fehlten
Es schien also alles zu passen. Nur die Beweise fehlten. Küchler sagte vor Gericht, dass sich die Sonderkommission „Imker“ zunehmend auf Mario K. als Tatverdächtigen konzentriert habe. Man habe Prioritäten setzen müssen, so der leitende Kriminalbeamte. Die Spuren zu anderen Tatverdächtigen seien nicht verfolgt worden. Dazu zählt auch die DNA-Spur an einer Decke, die auf der Schilfinsel gefunden wurde, zu der Stefan T. gebracht worden war. Sie stammt von einem vorbestraften Mann aus Berlin. „Er passte nicht als Täter, und wir hatten keine Veranlassung, der Spur nachzugehen“, so Küchler.
Die Ermittlungsergebnisse in Sachen „Maskenmann“ sollen etwa 400 Leitzordner füllen, die Anklageschrift hat 210 Seiten, die Aussagen von rund 200 Zeugen und Sachverständigen müssen abgearbeitet werden. Inzwischen gab es 41 Verhandlungstage. Von der Staatsanwaltschaft wurden jedoch noch kein einziger Beweis und auch kein Indiz präsentiert, die zur Verurteilung des Angeklagten führen könnte. Vieles, was vor Gericht gesagt und präsentiert wurde, spricht sogar eher dafür, was Mario K. am ersten Verhandlungstag über seinen Verteidiger Axel Weimann erklärte: „Ich bin der Falsche. Ich habe mit dem, was mir in der Anklage vorgeworfen wird, nichts zu tun.“
Geradezu symptomatisch sind die Beschreibungen des Täters. Die mit einem Knüppel attackierte Frau des Unternehmers glaubte, Mario K. zwar erkannt zu haben: „Die Augen, der Mund, die Kopfform, das passt alles“, sagte die 61-Jährige vor Gericht. Sie erwähnte aber auch einen rötlichen Dreitagebart, rötliche Wimpern, Sommersprossen. K. ist ein dunkler Typ.
Auch Ergebnis der Stimmprobe nicht haltbar
Besonders prekär aus Sicht der Ankläger wurde es bei der Beschreibung der Größe. Die Frau sprach von einem „sportlichen, durchtrainierten, nicht sehr großen Mann“. Auch andere Zeugen schätzen den Täter auf etwa 1,70 Meter. Mario K. ist 1,85 Meter groß. Verteidiger Weimann wies darauf nachdrücklich hin und bat seinen Mandanten, sich in die Mitte des Verhandlungssaals zu stellen, wo er ihn mit einem Zollstock für jeden Prozessteilnehmer kontrollierbar vermaß.
Als nicht haltbar erwies sich auch das Ergebnis einer Stimmprobe. Sie war von der Polizei heimlich aufgenommen worden, als der zu diesem Zeitpunkt unter Observation stehende Mario K. einen Termin in einem Jobcenter hatte. Vor dem Prozess hieß es, der entführte Investmentkaufmann habe bei einem Stimmenvergleich den Angeklagten genau herausgehört.
Als Sachverständige des Landeskriminalamtes den Stimmentest vor Gericht auswerteten, gab es dann aber ein anderes Ergebnis: Stefan T. sprach zwar davon, dass eine Stimmprobe (es war die von Mario K.) „dem Thema sehr nahe“ komme. Die Stimmlage, der Klang, alles sei sehr ähnlich. Es sei jedoch „keine echte Wiedererkennung“. Zuvor hatte T. vor Gericht mehrfach betont, dass er ein sehr gutes Erinnerungsvermögen habe. T. ist ein bemerkenswerter Zeuge. Selten zuvor konnte ein Opfer so präzise die Umstände seiner Entführung schildern.
Kritisches Befragen verboten
Auffällig ist auch seine geradezu faszinierende Geistesgegenwart, die er, nach eigener Erinnerung, während der 33-stündigen Geiselnahme bewies. So ließ er, als ihn der mit einer scharfen Pistole bewaffnete Täter nach dem Überfall gefesselt durchs Wasser führte, absichtlich seinen Schlüsselbund fallen – „damit die Polizei später weiß, dass ich hier im Wasser gestanden habe“. Und als er einen Lösegeldbrief an seine Frau schreiben musste und der Entführer mit dem ersten Versuch nicht einverstanden war, hatte er das Schreiben heimlich eingesteckt – „als Beweismittel für die spätere Arbeit der Polizei“.
Nachdem sich Stefan T. von seinen Fesseln befreite und fliehen konnte, fanden sich bei ihm keinerlei Verletzungen. Es wurde auch keine Unterkühlung festgestellt – obwohl er zwei kalte Oktobernächte auf einer feuchten Insel überstehen und sich bei der Flucht durch unwegsames Gelände schlagen musste. Mitarbeiter der Soko „Imker“ hatten deshalb Zweifel, ob sich die Entführung tatsächlich so abgespielt hat.
Ein Beamter hatte Anzeigen gegen sich selbst und Vorgesetzte erstattet, weil er die Ermittlungen für zu einseitig hielt. Er habe T. nicht glauben können, sagte der Kriminaloberkommissar vor Gericht, ihm sei ein kritisches Befragen des Zeugen jedoch verboten worden. Mordkommissionschef Küchler bestätigte diesen Vorwurf auf mehrere Nachfragen des Verteidigers Weimann: „Ja, ich habe den Mitarbeitern gesagt, dass Vorhalte, bei denen es um den Verdacht der Vortäuschung einer Straftat geht, in den Vernehmungen von Stefan T. nicht gemacht werden.“
Dieses Vorgehen weckt natürlich Zweifel. Und eine gute Verteidigung ist gehalten, genau dort anzusetzen. So waren über mehrere Verhandlungstage hinweg nicht mehr der Angeklagte und seine eventuelle Schuld das Hauptthema, sondern die Frage, ob es die angeklagte Straftat, also die Entführung von Stefan T., so überhaupt gegeben hat. Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten. Der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs hat weitere Termine für den Prozess angekündigt. Zunächst bis März 2015.















