Wurde er vor zwei Jahren vom „Maskenmann“ entführt und befreite sich anschließend selbst? An der Darstellung eines Bankers gibt es vor Gericht Zweifel. Nun sagten zwei Ermittler aus.

Ein Kriminalpolizist aus Frankfurt (Oder) hat im sogenannten „Maskenmann-Prozess“ massive Kritik an den Ermittlungen und der Arbeit seines Vorgesetzten geübt. Der 57-jährige Kriminaloberkommissar Lutz B. gab zu Protokoll, dass es ein regelrechtes Verbot gegeben habe, den Zeugen Stefan T. weiter zu vernehmen. So habe er am 8. Oktober 2012 nach einer Vernehmung des Stefan T. seine Gedanken schriftlich niederlegen wollen. Darunter auch die für ihn alarmierende Feststellung, dass der 53-jährige Stefan T. nach der mehr als 30-stündigen Entführung und seiner „Flucht durchs Unterholz keinerlei Verletzungen aufwies“. Sein Vorgesetzter sei damals in sein Dienstzimmer gekommen und habe gesagt, diese Aufzeichnungen seien nicht nötig. Lutz B., der vor Gericht bei Nachfragen wenig überzeugend wirkte, hatte im August 2013 gegen Vorgesetzte mehrere Strafanzeigen gestellt – darunter wegen Rechtsbeugung und Mobbing.

Mit dem Angeklagten selbst scheint das alles kaum noch etwas zu tun zu haben. Der 46-Jährige ist angeklagt, im August 2011 und im Oktober 2011 Anschläge auf die Ehefrau und die Tochter eines Berliner Unternehmers verübt zu haben. Vorgeworfen wird Mario K. zudem die Entführung des Berliner Chef einer Investmentfirma Stefan T. am 5. Oktober 2012 aus dessen Ferienhaus in Storkow. Weil der Täter dabei nach Aussagen von Zeugen eine Imkermaske trug, bekam er in der Presse den Namen „Maskenmann“.

Entführungsopfer „voller Adrenalin“

Am Montag wurde als erster Zeuge der Kriminalpolizist Willmer F. vernommen. Er und seine Kollege Lutz B. betreuten Stefan T., nachdem sich dieser am 7. Oktober 2012 selbst befreien und fliehen konnte. Willmer F. hatte Stefan T. damals auch als erster vernommen – sagte er zumindest vor Gericht. Stefan T. sei „voller Adrenalin“ und gar nicht richtig vernehmungsfähig gewesen. Erinnern konnte sich Willmer F. auch daran, dass Stefan T. bei dieser ersten Vernehmung plötzlich von einem Brief gesprochen habe. Ein Brief, den T. – nach eigener Aussage – auf Anweisung des Entführers schrieb und dann heimlich einsteckte. Stefan T. habe dabei auf seine Hosentasche gewiesen. „Ich habe in diesem Moment gemerkt, dass Stefan T. unter einem weißen Overall noch die Kleidung trug, die er auch bei der Entführung anhatte“, sagte Willmer F. Deswegen habe er Stefan T. erst einmal zur kriminaltechnischen Untersuchung geschickt.

Ein anderer Zeuge aus den Reihen der Polizei hatte im Oktober dieses Jahres vor Gericht ausgesagt, dass Stefan T. nach seiner geglückten Flucht vor mehreren Beamten an einem großen Tisch gesessen und mit einem Klebestreifen an seiner Hand gespielt habe. Da sei deutlich geworden, dass der Entführte und dessen Kleidung noch nicht kriminaltechnisch untersucht worden sei. Von dieser Situation wiederum wusste Willmer F. nichts.

Anlass für Nachfragen war für die Verteidigung auch die Tatsache, dass die Familie T. und seine Familie am 8. Oktober, also nur einen Tag nach Stefan T.s geglückter, für einige Tage in den Urlaub fuhren. Ob er das nicht merkwürdig finde, fragte Anwalt Axel Weimannn den Beamten. Immerhin sei Stefan T. zu diesem Zeitpunkt der wichtigste Zeuge gewesen. Willmer F. sah das anders. Aus seiner Sicht sei es sogar günstig gewesen, dass die Familie T. ein paar Tage verreise, immerhin sei der Entführer ja noch freiem Fuß gewesen.