Polizist kritisiert im „Maskenmann-Prozess“ die Ermittlungen
Entführungsfall
Polizist kritisiert im „Maskenmann-Prozess“ die Ermittlungen
Wurde er vor zwei Jahren vom „Maskenmann“ entführt und befreite sich anschließend selbst? An der Darstellung eines Bankers gibt es vor Gericht Zweifel. Nun sagten zwei Ermittler aus.
Michael Mielke
Foto: Patrick Pleul / dpa
Ein Kriminalpolizist aus Frankfurt (Oder) hat im sogenannten „Maskenmann-Prozess“ massive Kritik an den Ermittlungen und der Arbeit seines Vorgesetzten geübt. Der 57-jährige Kriminaloberkommissar Lutz B. gab zu Protokoll, dass es ein regelrechtes Verbot gegeben habe, den Zeugen Stefan T. weiter zu vernehmen. So habe er am 8. Oktober 2012 nach einer Vernehmung des Stefan T. seine Gedanken schriftlich niederlegen wollen. Darunter auch die für ihn alarmierende Feststellung, dass der 53-jährige Stefan T. nach der mehr als 30-stündigen Entführung und seiner „Flucht durchs Unterholz keinerlei Verletzungen aufwies“. Sein Vorgesetzter sei damals in sein Dienstzimmer gekommen und habe gesagt, diese Aufzeichnungen seien nicht nötig. Lutz B., der vor Gericht bei Nachfragen wenig überzeugend wirkte, hatte im August 2013 gegen Vorgesetzte mehrere Strafanzeigen gestellt – darunter wegen Rechtsbeugung und Mobbing.