Finanzen

Brandenburg will Länderfinanzausgleich behalten

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Foto: Tim Brakemeier / dpa

In Potsdam verhandeln die Länder über eine Neuordnung des Systems ab dem Jahr 2020. Brandenburg setzt sich dafür ein, das derzeitige solidarische System des Länderfinanzausgleichs nicht anzutasten.

Brandenburg setzt sich für die Beibehaltung des Länderfinanzausgleichs ein. „Ein solidarisches System zum Verteilen der Steuereinnahmen ist weiter notwendig“, sagte Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski in Potsdam. Dort haben am Montag die Verhandlungen zur Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 begonnen.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis zum Jahresende die Grundlagen für entsprechende Vereinbarungen vorbereiten – in vier Unterarbeitsgruppen. Das Land Brandenburg übernimmt dabei gemeinsam mit Rheinland-Pfalz den Vorsitz der Arbeitsgruppe „Einnahmen und Aufgabenverteilung sowie Eigenverantwortung der föderalen Ebenen“. Daniela Trochowski rechnet mit „harten Verhandlungen“.

Einzelne Länder hätten in der Vergangenheit wiederholt versucht, das solidarische System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zugunsten individueller Interessen infrage zu stellen, kritisierte Trochowski. Dabei habe sich der Finanzausgleich in seiner jetzigen Form bewährt. „Brandenburg wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass die besonderen Belange der finanzschwachen Länder und Kommunen ausreichend berücksichtigt werden.“

Nach Auslaufen des Solidarpakts II 2019 seien ergänzende Hilfen des Bundes zugunsten wirtschaftlich und strukturell benachteiligter Regionen in allen Ländern erforderlich, betonte Trochowski. Zudem müsse die Übernahme weiterer Soziallasten durch den Bund sichergestellt werden. „Gleichwertige Lebensverhältnisse sind grundlegendes Recht aller Bürgerinnen und Bürger. Daher ist auch in Zukunft ein solidarisches System zur Verteilung der Steuereinnahmen schlichtweg notwendig“, fordert die Staatssekretärin.

Rekordüberschuss in Brandenburg

Vor dem Hintergrund des gigantischen staatlichen Schuldenbergs hatten Bundestag und Bundesrat 2009 die sogenannte Schuldenbremse beschlossen und im Grundgesetz verankert. Da die Länder ab dem Jahr 2020 grundsätzlich keine Kredite mehr aufnehmen dürfen, um ihre Aufgaben zu finanzieren, müssten schon jetzt die Weichen für einen Konsolidierungsversuch gestellt werden. Zum letzten Mal hat Brandenburg 2010 Kredite aufgenommen.

Derzeit hat Brandenburg rund 18,3 Milliarden Euro Schulden. Der von dem Landtag verabschiedete Doppelhaushalt sieht für 2014 erstmals auch den planmäßigen Verzicht auf eine Netto-Kreditaufnahme vor. In den kommenden beiden Jahren sollen die Gesamtausgaben des Landes wie zuletzt jeweils bei gut zehn Milliarden Euro liegen. Die oppositionelle CDU wirft der Regierung allerdings vor, mögliche Mehrkosten wegen des unklaren Eröffnungstermins des Hauptstadtflughafens noch nicht eingerechnet zu haben. Den endgültigen Entwurf wird erst die neue Landesregierung nach der Landtagswahl im September vorlegen.

Im vergangenen Jahr erzielte Brandenburg einen Rekordüberschuss von geschätzt mehr als 550 Millionen Euro. Die Hälfte davon soll genutzt werden, um erstmals Schulden zu tilgen. Die andere Hälfte des Überschusses soll in Rücklagen fließen. Zwischen den Jahren 2000 und 2013 hatte die rot-rote Landesregierung die bislang aufgeblähte Verwaltung weiter „abgespeckt“. Die Zahl der besetzten Stellen verringerte sich laut Ministerium von 62.130 um 13.525, also um 22 Prozent. Bis 2018 sei ein weiterer Abbau auf 42.970 Stellen geplant.

( dpa/gma )