Knapp 20 Jahre nach einem tödlichen Raubüberfall auf einen Geldtransport an der Sparkasse Bernau ist einer der Täter zu einer Gesamtstrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach den 61-Jährigen am Montag des Raubes mit Todesfolge schuldig. Bei dem Überfall am 25. Juni 1992 waren 3,5 Millionen D-Mark erbeutet worden. Einer der beiden überfallenen Wachleute wurde durch zwei Schüsse in Kopf und Hals schwer verletzt. Er starb auf dem Weg ins Krankenhaus.
Der Angeklagte habe glaubhaft eingestanden, dass er an dem Überfall auf die Mitarbeiter eines Geldtransportunternehmens beteiligt war , sagte der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs in der Urteilsbegründung. Ihm sei aber nicht nachzuweisen, dass er selbst die tödlichen Schüsse auf den Wachmann abgefeuert hatte oder dass die Täter vorher vereinbart hätten, möglicherweise tödliche Schüsse abzugeben. Deshalb könne auch nicht festgestellt werden, dass die Tat einem Mord gleichkommt.
DNA-Spuren ausgewertet
Zu Prozessbeginn hatten sich die Verfahrensbeteiligten darauf verständigt, dass der Angeklagte bei einem Geständnis eine Gesamtfreiheitsstrafe von maximal 15 Jahren erhält.
Staatsanwältin Anette Bargenda bezeichnete die Bernauer Tat als einen der schwersten und brutalsten Überfälle jener Zeit. Auf die Spur des Angeklagten war die Polizei erst durch jahrelange komplizierte Ermittlungen gekommen, unter anderem durch Auswertung von DNA-Spuren. Zudem seien hohe Geldüberweisungen auf Konten in Österreich nachgewiesen worden.
MIttäter weiter unbekannt
Viele Fragen blieben aber offen. Die Namen der Mittäter seien unbekannt, es sei nicht einmal klar, ob drei oder vier Männer beteiligt waren. Unklar sei auch, woher die Täter wussten, dass eine große Geldsumme von der Landeszentralbank in Frankfurt (Oder) zur Sparkasse Bernau transportiert wurde. Strafmildernd wertete die Kammer das Geständnis des Angeklagten und die lange Zeit, die seit der Tat vergangen ist. Verschärfend wirke sich die Höhe der Beute aus sowie die Tatsache, dass der Angeklagte den Überfall nur wenige Monate nach seiner ersten Haftentlassung begangen habe.
Bereits 1980 war der trainierte Karatekämpfer für zahlreiche Überfälle, die er in den 70er-Jahren in Berlin verübt hatte, zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Zunächst gelang ihm zwar die Flucht, Monate später wurde der Mann aber wieder von der Polizei gefasst. Im April 1992 wurde er auf Bewährung entlassen. Zwei Monate später beging er dann den Überfall in Bernau.
Studium im Gefängnis
Derzeit sitzt er in einem Berliner Gefängnis eine 2007 vom Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) verhängte Strafe von gut 13 Jahren ab, die sich nun zu insgesamt 15 Jahren Haft summiert. Damals war er ebenfalls verurteilt worden wegen eines Überfalls auf einen Geldtransporter. Bei diesem Überfall war ein Wachmann schwer verletzt worden.
„Sein ganzes Leben war davon bestimmt, das ganz große Ding zu machen“, führte Staatsanwältin Bargenda aus. Mit seiner Intelligenz hätte er ein „ehrbares Leben“ führen könnte, sagte sie unter Verweis darauf, dass er im Gefängnis das Abitur nachgeholt hatte und später Erziehungswissenschaften studierte. Stattdessen verbringe er einen Großteil seines Lebens hinter Gittern.
Zeugen erinnern sich kaum noch
Ohne das Geständnis wäre die Verhandlung zumindest „wesentlich komplizierter“ geworden, sagte Bargenda weiter. Sie hatte 15 Jahre Haft für den Mann gefordert. Möglicherweise hätten sich die Geschehnisse gar nicht aufklären lassen: Die Zeugen erinnerten sich vor Gericht kaum noch an Details. Der Mord konnte dem Angeklagten nicht angelastet werden: Die gefundenen DNA-Spuren wiesen aus Sicht der Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Angeklagte nicht als Todesschütze infrage kommt.
Auf die Spur des nun Verurteilten waren die Ermittler auch durch einen Zeugen gekommen, der ursprünglich den Sohn des Angeklagten belastet hatte. Im Zuge der Ermittlungen stieß die brandenburgische Polizei dann auf Konten in Österreich, die unmittelbar nach dem Überfall eingerichtet worden waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.





